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Folge #60 – § 291d SGB V Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme

Folge #60 – § 291d SGB V Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme

eHealth-Podcast vor 8 Jahren
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29:43
blickpixel / Pixabay §291d des SGB V handelt von der "Integration
offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme" und
beschreibt unter anderem, dass Praxissoftware-Hersteller in Zukunft
die Möglichkeit bieten müssen, Medikationssoftware anderer
Hersteller mit anzubinden. Es betrifft also alle niedergelassenen
Ärzte mit Kassenzulassung und alle Hersteller von KIS,
Praxissoftware und Medikationssoftware. Deswegen ist es Thema im
aktuellen eHealth-Podcast. Wer könnte das Thema besser als
Interviewpartner besprechen als Jens Naumann, da er als
Geschäftsführer der medatixx GmbH direkt betroffen ist und auch
derzeit dem bvitg vorsitzt. In den News zu Beginn gibt es ein
großes Hauptthema: Künstliche Intelligenz. Wo gibt es erfolgreiche
Projekte, welche sind weniger erfolgreich und in welchem Bereich
kann man wie viel einsparen. Ach ja.. Sexroboter.. wir sprechen
auch über Sexroboter und das ist jetzt nicht nur reine Clickbait!
Lasst Euch überraschen und kommentiert fleissig, z.B. bei Twitter.
Links: Gesetzestext zum §291d KI - Augenkrankheiten KI - Watson
Sexroboter Einsparpotential durch KI
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„Folge #60 – § 291d SGB V Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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