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Peter Oestmann ist seit 2004 Professor für Bürgerliches Recht und
Deutsche Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Wert und den
Begriff der Freiheit und um die Lage der Hochschulen in der
Corona-Krise. Peter Oestmann erinnert daran, dass eine
„grundsätzliche Vermutung zugunsten der Freiheit“ stets zu den
Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats zählte und Verbote und
Rechtspflichten dazu dienen, den freiheitlichen Rechtsstaat zu
sichern. Daher sei es eine bedenkliche Entwicklung, wenn zunehmend
über „Privilegien“ und „Erlaubnisse“ diskutiert werde und der Staat
seinen Bürgern in Gesetzen und Verordnungen Verhaltensweisen
erlaubt, Programmsätze verkündet und Ratschläge erteilt. Der Blick
auf die Grundrechte verschiebt sich. Die Grundrechte werden
zunehmend nicht mehr als Freiheitsräume gegenüber dem Staat
wahrgenommen, sondern als Rechte, deren Ausübung andere Bürger
einschränken und gefährden kann. Der Staat wird zum freundlichen
Schiedsrichter, der – mahnend, empfehlend oder auch per Verbot -
eingreift, wenn Bürger allzu „egoistisch“ und rücksichtlos ihre
Rechte wahrnehmen. Peter Oestmann hat sich intensiv für eine
schnelle Rückkehr zur Präsenzlehre an den Hochschulen eingesetzt.
Er berichtet von intensiven, teils erbitterten Diskussionen unter
Kolleginnen und Kollegen. Eine Lehre, die nicht nur Wissen
vermittelt, sondern auch Persönlichkeit entwickelt, ist nach
Oestmanns Überzeugung ohne Präsenz undenkbar. Für das
Wintersemester 2022/23 bereitet Peter Oestmann gemeinsam mit dem
Bildungshistoriker Jürgen Overhoff eine Ringvorlesung zum Thema
„Bildung zur Freiheit – Corona und die Hochschullehre“ vor. Eine
Reise nach Münster könnte sich aus diesem Anlass lohnen.
Selbstverständlich wird die Ringvorlesung weder online noch
„hybrid“, sondern ausschließlich vor Ort, live und in Farbe
angeboten.
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„Corona im Rechtsstaat Folge 92“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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