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Judith Froese spricht mit Niko Härting über den Regierungsentwurf
für ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“, das transsexuellen und
intersexuellen Menschen eine Änderung ihres Personenstandes
erleichtern soll. „Der Mensch in der Wirklichkeit des Rechts. Zur
normativen Erfassung des Individuums durch Kategorien und Gruppen“
- Dies ist der Titel der Habilitationsschrift (2020) von Judith
Froese, die Professorin auf den Gebieten des Verfassungsrechts,
Verwaltungsrechts und der Rechtsphilosophie an der Universität
Konstanz ist. In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um das
Transsexuellengesetz aus dem Jahre 1980, das für einen Wechsel des
Personenstandes zwei medizinische Gutachten vorschreibt und von den
Betroffenen als entwürdigend empfunden wird. Nach dem geplanten
Selbstbestimmungsgesetz soll dagegen eine einfache Erklärung vor
dem Standesamt die Änderung des Personenstandes und des Vornamens
ermöglichen. Judith Froese hat zwar keinen Zweifel am dringenden
Reformbedarf, sieht jedoch einige der geplanten neuen Vorschriften
kritisch. Unter anderem kritisiert sie, dass sich der
Gesetzesentwurf jeglicher Definition der Kategorie des
„Geschlechts“ enthält. Froese weist auf den Widerspruch hin, dass
einerseits die Kategorie des „Geschlechts“ als weitgehend
bedeutungslos angesehen wird, während es andererseits ein
verbreitetes Bedürfnis gibt, sich über seine individuellen
Merkmale, zu denen auch das „Geschlecht“ gehört, in seiner
„Identität“ zu definieren. Niko Härting lernt aus dem Gespräch,
dass es durchaus fraglich ist, ob man überhaupt noch einen
amtlichen „Personenstand“ braucht. Wenn Männer, Frauen und Diverse
- anders als in früheren Zeiten - in nahezu allen Lebensbereichen
gleiche Rechte und Pflichten haben und jedwede Diskriminierung
untersagt ist, wird der amtliche „Personenstand“ zunehmend ein
Relikt aus vergangenen Zeiten.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 39“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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