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Für mehr Durchblick in Staat und Verwaltung sorgt die
Informationsfreiheit: Alle BürgerInnen haben inzwischen auch in
Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf, Behörden auf den
Schreibtisch und in die Akten zu schauen – ohne besondere
Voraussetzungen, kurzfristig und in der Regel kostenfrei. In dieser
Folge blicken Niko Härting und Stefan Brink auf den Stand der
Transparenz in unseren Behörden - mit freundlicher Unterstützung
von FragDenStaat, der wichtigsten zivilgesellschaftlichen
Institution zur Förderung der Informationsfreiheit in Deutschland.
Der Verein um Arne Semsrott gibt uns ab sofort regelmäßig Einblick
in die spannendsten Verfahren zur Herausgabe behördlicher
Informationen und wir machen daraus zukünftig aktuelle Folgen von
FTR. Nach kurzen Eingangsüberlegungen (ab Minute 19:16) zur Pflicht
eines Antragstellers nach dem IFG, seine Identität zu offenbaren
(da liegen Welten zwischen den Positionen der staatlichen
Informationsfreiheitsbeauftragten) werden zwei aktuelle
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte besprochen: Das VG Berlin
(Az. 2 K 161/21 vom 24.7.2023/ab Minute 28:54) setzt sich mit
teilweise kuriosen Argumenten des Bundesinnenministeriums
auseinander, warum die Protokolle des Corona-Krisenstabs der
Bundesregierung nicht öffentlich zugänglich sein sollten. Das BMI
befürchtete tatsächlich, dies könnte Verschwörungstheorien befeuern
… Und das VG Düsseldorf (Az. 29 K 5628/21 vom 24.8.2023/ab Minute
41:22) gibt die Dienstanweisung der Polizei NRW zum Einsatz von
Tasern frei, nachdem es die besorgten Einwände der Polizei, dadurch
würde der erfolgreiche Einsatz dieser Waffen gefährdet,
entkräftete. Zwei überzeugende Entscheidungen zugunsten der
Informationsfreiheit also, die FragDenStaat erstritten hat - wir
freuen uns auf interessanten „Nachschub“!
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„Follow the Rechtsstaat Folge 48“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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