Willensmängel nach §§ 116, 118 BGB

Willensmängel nach §§ 116, 118 BGB

12 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten

In diesem Video wird das BEWUSSTE Abweichen von subjektiv
Gewolltem und objektiv Erklärtem nach den §§ 116, 118 behandelt.
Den § 116 nennt man auch einen schlechten Scherz und der § 118
bezeichnet den guten Scherz. Auch wird die Relevanz in der
Klausur angesprochen.


Timestamps: 0:00 Intro 0:04 Übersicht
Willensmängel 0:32 Beispiel 4:20 Beispiel 2 6:49 In der Klausur
9:38 Abgrenzung §§ 116, 118

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