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Bawa Metzia 10.5 Mauer, Steine, Dünger und Lehm

Bawa Metzia 10.5 Mauer, Steine, Dünger und Lehm

Mischna Tora Talmud vor 6 Jahren
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Bawa Metzia 10.5 Mauer, Steine, Dünger und Lehm

Wenn die Wand des einen dicht am Garten seines Nächsten stand und
umfiel, und dieser zu ihm sagt: „Räume deine Steine weg”, und er
sagt zu jenem: „Sie sollen dir überlassen sein”, so hört man
nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm
sagt: „Hier hast du deine Auslagen, und ich will das Meinige
nehmen”, so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand einen Arbeiter
gemietet hatte, bei ihm in Stroh und Stoppeln zu arbeiten, und
dieser zu ihm sagt: „Gib mir meinen Lohn”, und er sagt zu ihm:
„Nimm für deinen Lohn das, was du gearbeitet hast”, so hört man
nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm
sagt: „Da hast du deinen Lohn, und ich will das Meinige nehmen”,
so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand Dünger in den öffentlichen
Bereich hinaustragen lässt, so soll, während der eine
hinausträgt, ein anderer düngen. Man darf im öffentlichen Bereich
nicht Lehm einweichen und nicht Ziegel streichen; man darf jedoch
Lehm kneten, aber keine Ziegel. Wenn man im öffentlichen Bereich
baut, so soll, während der eine Steine herbeibringt, ein anderer
bauen, und wenn man schädigt, muss man den Schaden ersetzen.
Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Man darf auch seine
Arbeit dreißig Tage vorher vorbereiten.

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