VGP-110 Änderungen 2020

VGP-110 Änderungen 2020

Was gibt es Neues bei Versicherungen im Jahr 2020?
20 Minuten
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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft

Beschreibung

vor 4 Jahren

Fliegen wird ab April 2020 teuer, Bußgelder für Verkehrssünder
werden höher, Bahntickets werden künftig mit 7% anstatt 19%
Mehrwertsteuer besteuert.


Was aber ändert sich im Versicherungsumfeld?


 


Krankenversicherung:


 


Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze -
JAEG - genannt) steigt auf  von 60.750 Euro auf 62.550 Euro
jährlich. Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen haben
die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln.


 


Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 54.450 Euro auf 56.250
Euro jährlich.


Dies ist die Grenze bis zu der maximal der Beitragssatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung veranschlagt werden darf.


 


Der Zusatzbeitrag in der GKV steigt bei den meisten Krankenkassen
ebenfalls.


Sobald der neue Zusatzbeitrag gilt, gibt es die Möglichkeit einer
Sonderkündigung bis zum Ende des Monats.


 


Für Studenten:


Die studentische Krankenversicherung (KV) wird nicht mehr auf 14
Semester beschränkt. Künftig können Studenten auch über das 14.
Semester hinaus in der studentischen KV bleiben. Die Altersgrenze
mit 30 Jahren bleibt aber bestehen.


 


Pflegeversicherung:


Falls die Eltern in einem Pflegegrad eingestuft sind, werden
angehörige Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen über
100.000 Euro unterhaltspflichtig (Elternunterhalt). Das Gehalt
des Partners wird dabei künftig nicht mehr berücksichtigt.


 


Rentenversicherung:


 


Die Beiträge zur Rürup-Rente sind ab 2020 zu 90% absetzbar.
Maximiert auf 25.046 Euro p.a. (50.092 Euro für Verheiratete).
Somit sind maximal 22.541 Euro bzw. 45.082 für Verheiratete
absetzbar.


Die prozentuale Höhe steigt bis zum Jahr 2025 um jeweils zwei
Prozent - auf dann 100% - an.


 


Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen
Rentenversicherung beträgt ab 2020: 82.800 Euro p.a. (west)
und  77.400 Euro p.a. (ost).


 


In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind weiterhin 4%
steuer- und sozialabgabenfrei umwandelbar. Durch die Erhöhung der
BBG steigt somit der monatliche Maximalbeitrag von 268 Euro auf
276 Euro.


Weitere 4% sind steuerfrei - aber nicht sozialabgabenfrei.


 


Betriebsrente:


Bisher galt eine Freigrenze auf 155,75 Euro monatlich. Sobald
diese Grenze überschritten wurde, mussten auf die volle Rente
Sozialabgaben gezahlt werden.


Ab 2020 gibt es einen echten Freibetrag von 159,25 Euro
monatlich. Nur für den darüber hinausgehenden Betrag werden
künftig Abgaben fällig.


 


 


Arbeitslosenversicherung:


Sinkt um 0,1%-Punkte auf 2,4% (jedoch nur bis 31.12.2022
befristet)


 


Mindestlohn:


Der neue Mindestlohn beträgt 9,35 Euro/Std. (2019 waren es noch
9,19 Euro/Std.)


Azubis: jeder der in 2020 eine Berufsausbildung beginnt , erhält
mindestens 515 Euro/Monat im ersten Lehrjahr


 


 


 


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