EuGH-Urteil - Das Ende oder der Anfang des Beschäftigtendatenschutzes?

EuGH-Urteil - Das Ende oder der Anfang des Beschäftigtendatenschutzes?

Der EuGH hat entschieden, dass §23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes nicht den Anforderungen des Artikel 88 Abs.1 und 2 DSGVO entspricht und daher unanwendbar ist. Dies bedeutet aber an sich auch, dass damit §26 Bundesdatenschu
11 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Episode 15: Das Ende oder doch der Anfang des
Beschäftigtendatenschutzes (EuGH-Urteil)Inhalt: 

Der EuGH hat entschieden, dass §23 des Hessischen Datenschutz-
und Informationsfreiheitsgesetzes nicht den Anforderungen des
Artikel 88 Abs.1 und 2 DSGVO entspricht und daher unanwendbar
ist. Dies bedeutet aber an sich auch, dass damit §26
Bundesdatenschutzgesetz - also die zentrale Rechtsvorschrift zum
Beschäftigtendatenschutz - ebenfalls unanwendbar ist.


Was bedeutet dies nun für uns? Auf welche Rechtsgrundlage muss
die Verarbeitung der Beschäftigtendaten künftig gestützt werden?
Welche Anpassungen sind in der Datenschutzdokumentation
erforderlich?


Diese und weitere Fragen werden wir im heutigen Podcast
beantworten. Aber es wird auch noch einen kleinen Ausblick auf
das Eckpunktepapier zum möglicherweise kommenden
Beschäftigtendatenschutzgesetz geben.


 
Links zu Quellen:

Urteil des EuGH vom 30.03.2023 (C-34/21)

Pressemitteilung Aufsichtsbehörde Hamburg zum
Beschäftigtendatenschutz

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