Wenn Testament und Gesellschaftervertrag kollidieren
Zu Gast: Rechtsanwältin Dr. Astrid Plantiko
36 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Viele Menschen schieben es lange vor sich her, ihren letzten
Willen niederzulegen, weil man sich dabei die eigene Endlichkeit
vor Augen führt. Es gibt zwar die gesetzliche Erbfolge, nach der
ein Nachlass auch ohne Testament aufgeteilt werden kann. Dennoch
ist in vielen Fällen dringend geboten, Regelungen für den Erbfall
zu treffen. Gerade Selbständige und Unternehmer sollten daran
denken. Nach Erfahrung von Rechtsanwältin Dr. Astrid Plantiko
passen Testament und Unternehmenssatzung häufig nicht so recht
zusammen. Dann gibt es ein Problem, denn Gesellschaftsrecht
schlägt Erbrecht.
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