Nord Stream 2: Wie geht's weiter nach dem Deal? / So setzen Sie Kosten für Hochwasserschäden von der Steuer ab

Nord Stream 2: Wie geht's weiter nach dem Deal? / So setzen Sie Kosten für Hochwasserschäden von der Steuer ab

Handelsblatt Today vom 23.07.2021
24 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Einigung über Nord Stream 2 steht - doch einigen Staaten
bereitet die umstrittene Gaspipeline weiterhin Sorgen. Und: Welche
besonderen Steuerregelungen für Betroffene von Hochwasser gelten.
00:06:25 Monate lang wartete die Welt gespannt, ob es noch zu einer
Einigung kommt. Jetzt ist der Durchbruch bei den Verhandlungen über
die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 geschafft. Das heißt konkret: Die
Gaspipeline, die schon fast fertig gestellt ist, kann in Betrieb
gehen. Politisch betrachtet sind für einige Akteure aber noch
Fragen offen. Moritz Koch, Leiter des Handelsblatt-Büros in
Brüssel, berichtet über das Zustandekommen des Deals, die
internationalen Reaktionen und mögliche politische Folgen. 00:17:00
Außerdem: Einige Tage nach der verheerenden Flutkatastrophe in
Westdeutschland wird das volle Ausmaß der Schäden sichtbar. Viele
Diskussionen drehen sich nun um die Finanzierung des Wiederaufbaus.
Laura de la Motte, Expertin für Steuerthemen im
Handelsblatt-Finanzressort, weiß, welche besonderen
Steuerregelungen die finanziellen Schäden für Betroffene mindern
sollen. So können Sie den Hochwasser-Opfern helfen Solidarität ist
für Betroffene dieser Tage besonders wichtig. Falls Sie helfen
können und möchten, haben wir hier drei ausgewählte Spendenkonten
rausgesucht. Viele weitere, auch regionalere Adressen finden Sie
beispielsweise beim
[SWR](https://www.swr.de/home/spenden-hotlines-hochwasser-rheinland-pfalz-102.html)
oder dem
[WDR](https://www1.wdr.de/nachrichten/spenden-spendenkonto-betroffene-unwetter-schaeden-100.html).
Wichtig: Sollten Sie mit Sachspenden helfen wollen, informieren Sie
sich bitte vorab bei den entsprechenden Stellen, was gebraucht
wird. Viele Lager sind wegen der großen Hilfsbereitschaft bereits
voll. [Für ganz
Deutschland:](https://www.aktion-deutschland-hilft.de/) Empfänger:
Aktion Deutschland Hilft IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Stichwort: Hochwasser [Für
Nordrhein-Westfalen:](https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-steht-zusammen-aktion-nrw-hilft-ins-leben-gerufen)
Empfänger: NRW hilft IBAN: DE05 3702 0500 0005 0905 05 Bank für
Sozialwirtschaft [Für
Rheinland-Pfalz:](https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnen-land-hat-spendenkonto-eingerichtet-2/)
Empfänger: Landeshauptkasse Mainz IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06
BIC: MALADE51MNZ Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ Den
Artikel mit allen Details zur Steuerfrage nach dem Hochwasser
finden Sie unter folgendem Link:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/hochwasserschaeden-diese-schadenskosten-koennen-vermieter-eigennutzer-und-mieter-von-der-steuer-absetzen/27441384.html
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