#111 Die neuen Drohnenregularien für 2021 im Schnellüberblick - es wird dauern, bis sie wirklich da sind...!

#111 Die neuen Drohnenregularien für 2021 im Schnellüberblick - es wird dauern, bis sie wirklich da sind...!

Der ichbindochnichthierumbeliebtzusein.com PodCast
39 Minuten
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 3 Jahren
Die neuen Drohnenregularien für 2021 im Schnellüberblick - es wird
dauern, bis sie wirklich da sind...!


Für uns Drohnen-Piloten sollte das Jahr 2021 eine wahre
Erleichterung mit sich bringen! Wollte doch die EASA EU-weit
verbindliche und einheitliche Regelungen „auf den Markt“
bringen, mit denen wir, einmal registriert, quer durch die
ganze EU reisen und unsere Drohne einsetzen können. Vorbei die
Zeiten, in denen ein Italienurlaub für eine Aufnahme von oben
bereits Wochen vorher durchgeplant werden will. Oder eine Reise
nach Kroatien mit diversen Übersetzungsaufträgen, Kopien und
Zertifikaten und das alles per Post ausgetauscht werden musste.
Aber, wie ihr seht, scheine ich für Anfang 2021 ein wenig zu
spät dran zu sein, mit diesem Blogpost… wirklich?



Für uns Drohnenpiloten gibt es viel Neues / Bild-Quelle:
privat






Ich hatte Euch hier im Blog zu den Regularien aus 2017, die
aktuell nach wie vor Gültigkeit haben, bereits
einen Mehrteiler gemacht, um, vor allem den §21b
LuftVO, der für uns Drohnenpiloten wirklich alle (damaligen)
Neuerungen und Regularien beinhaltete, zu erklären und zu
beschreiben.


Das könnte bald alles Geschichte sein – nun, nicht wirklich
alles, aber zumindest ein Teil des Ganzen. Wobei…
wahrscheinlich auch nicht, da Deutschland die Regularien der
EASA wohl wieder in die LuftVO, SERA und keine Ahnung wohin
noch einfließen lassen wird, und damit auch weitere nationale
Regulierungen beachtet werden müssen. Das ist heute aber noch
wesentlich mehr Zukunftsmusik als das, was die EASA selber als
Drohnenregelungen für das Jahr bzw. ab dem Jahr 2021 vorgesehen
hat – aktuell ist der Start hierfür auf Ende Januar und/oder
sogar bis Ende April verschoben! Und klar, verschoben wegen der
„aktuellen Sondersituation mit Corona“ – das ich nicht kotze!
Ein Dreivierteljahr später und es kommt immer noch jeder mit
der Ausrede Corona um die Ecke! Soll uns aber nur recht sein,
bleibt uns mehr Zeit – und nun direkt rein in die Details der
EASA und des LBA, was uns Drohnenpiloten so ereilen wird, im
Jahr 2021.


DISCLAIMER:
Das wird jetzt auf einmal ein Haufen Info, da es wenig Sinn
macht, das in mehrere Blogpostings aufzuteilen. Und, ganz
wichtig: noch ist nicht alles final entschieden und erst recht
noch nicht in nationale Verordnungen und Gesetze umgesetzt.
Hier kommt der aktuelle Stand, Ende Dezember 2020. Haltet Euch
selbst weiter auf dem Laufendem und auch nach dem dann wirklich
aktuellen Stand einer gesetzlichen Umsetzung!
/Disclaimer
Registrierung Person Drohnenpilot
Wichtigste Neuerung: ab 31.12.2020 (aktuell verschoben
auf NACH den 30.04.2021!) muss sich jeder Betreiber,
egal ob männlich, weiblich, diverse und sonstiges registrieren.
Oder Gesetz-deutsch gesagt: natürliche Personen. Info dazu gibt
es beim Luftfahrtbundesamt (LBA) hier auf der
Übersichtsseite oder mit einem Klick auf das PDF mit
den Details.eID
Wer die Registrierung unter 1. erfolgreich erfüllt hat, bekommt
vom LBA seine eID. Diese ersetzt die bisherige Adress-Plakette
auf den Drohnen. Es gibt aktuell unterschiedliche Aussagen:
reicht ein Aufkleber, wie auch in USA und Kanada, deutlich
sichtbar auf der Drohne, oder muss es wieder eine feuerfeste
Plakette sein, die nach Anleitung des Herstellers an einer
vorgesehenen Stelle befestigt werden muss? Hier wird hoffentlich
das LBA beim Versand der eID Licht ins Dunkel
bringen.Versicherung
Das DARF kein neues Thema für Euch sein: Wer eine Drohne fliegt,
muss diese mit einer Drohnen-Versicherung versichern! Bisher
wurde bei Kontrollen, vor allem im Privaten, nach diesem Detail
eher selten gefragt – von Unfällen und bei Sachschäden mal
abgesehen. Macht Euch aber gefasst: Das wird ein heißes Eisen!
Also, schnell noch eine abschließen oder prüfen, ob eine Eurer
Versicherungen das nicht mit abdeckt!„Kleiner“ und „großer“
Drohnenführerschein
Wann und wofür genau welcher von beiden benötigt wird, folgt
unten bei den Klassen und den Kategorien näher beleuchtet. Warum?
Weil hier die Parameter der Flüge und der Drohnen definiert
werden und je nach Einsatz festgesetzt werden – und nur so eine
Aussage zum Bedarf an „Papier“ geklärt wird. Nur soviel:
Der „kleine“ Drohnenführerschein, offiziell
„EU-Kompetenznachweis“ kann kostenfrei beim LBA online
durchgeführt werden – so oft man will. Er gilt dann
für fünf Jahre, wenn von den 40 gestellten Fragen 75%
erfolgreich beantwortet wurden.
Der „große„, oder offiziell EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt, fragt
Wissen in drei Kategorien ab. Hierbei gibt es in Summe 30
Multiple-Choice-Fragen, nach bestandenem Test gilt der
„Führerschein“ fünf Jahre. Da diese Test von noch durch das LBA
zu benennenden „autorisierten Stellen“ durchgeführt werden,
solltet ihr vergleichen, welchen Online-Test ihr macht, da mit
Kosten zwischen 100 und 350€ zu rechnen ist.Drohnen-Klassen C0-C4
(Details bei der EASA!)
Das ist neu. Risikoklassen. Diese werden von den Herstellern
vergeben und müssen für den Käufer deutlich sichtbar auf
Verpackung und Drohne angebracht werden. Werden, da die Klassen
erst in Zukunft eine tragende Rolle spielen. Für Bestandsdrohnen
wird es Übergangsregelungen geben, dazu später mehr.

Die Risiken von Drohnen werden in den Klassen anhand
verschiedener Parameter bewertet, daher spielen Dinge wie
Gewicht oder Geschwindigkeit aber auch scharfe Kanten eine
Rolle:
Klasse C0 beinhaltet:
– max. 249g Startgewicht
– Selbstschulung mit Herstellerunterlagen, max. 19 m/s
schnell
– Erfüllung EU-Sicherheitsrichtlinie für Spielzeuge.
– Ich habe sowohl fest vorhandenes als auch frei einstellbares
Höhenlimit gelesen, hier kommt wohl noch eine finale Aussage
hinterher – diese wird bei max. 120 Metern liegen!
Ja, das ist neu, ade 100 m, hallo 120 m!
– Und, C0 braucht keine automatische Geo-Einschränkung, also,
Erkennung von „no-fly-zones“, oder elektronische
eID-Abstrahlung.Klasse C1 beinhaltet:
– perverse Welt, aber so gefordert: unter 80 Joule
Bewegungsenergie, unter 900g Abfluggewicht
– Selbstschulung Gebrauchsanweisung
– Unterlagen zu Bewerbungsenergie und mechanischer
Stabilität
– einstellbares Höhenlimit
– Notfallprozedur (Return-to-Home)
– eID-Abstrahlung ist verpflichtend
– Geo-Beschränkung
– EU-Kompetenznachweis erforderlichKlasse C2 beinhaltet:
– Drohnen bis 3,99kg Abfluggewicht
wie vor, plus:
– manuell zuschaltbarer Langsamflugmodus (max. 3m/s)
erforderlichKlasse C3 beinhaltet:
– Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
wie vor, plus:
– Unterlagen über BruchKlasse C4 beinhaltet:
– Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
– Selbstbauten über 250g
– In diese Kategorie fallen auch alle Modellflugzeuge(!)
wie vor C0-C3 und:
– Verbot von automatischen/autonomen Flugbetrieb.

Ich kann Euch also nur empfehlen, auf jeden Fall den „kleinen
Drohnenführerschein“ zu erwerben, immer das Handbuch im Detail
lesen. Hier vor allem die Betriebsgrenzen: Geschwindigkeit,
Temperatur, Höhe (vor allem „Höhe in der Höhe“, also Gebirgs-
und Meeresflughöhen! (Google: Dichtehöhe, PPLer wissen
Bescheid!))
Und, damit es mit den Klassen und deren Einteilungen nicht zu
langweilig wird, gibt es nun auch noch drei Szenarien, in denen
vorstehende Klassen (teilweise/komplett) zugeordnet werden können
(„Betriebskategorie“). Hintergrund eines Szenarios sind
einheitliche Parameter für Flugszenarien, die immer wieder
vorkommen und damit verbundene Auflagen je Klasse. Am
interessantesten für Privatdrohnenflieger ist die „OPEN“,
vielleicht noch für eine Spezialanwendung, aber ich glaube eher
nicht, die „SPECIFIC“ und nur für juristische Personen und
Firmenflieger die dritte namens „CERTIFIED“.OPEN
Hier findet ihr alle Klassen C0-4 und den damit verbundenen
Anforderungen wie zuvor beschrieben. Hier tummelt sich dann wohl
die größte Menge an Privatdrohnenpiloten.SPECIFIC
Wenn ihr einen Flug habt, der einen oder mehrere Parameter von
OPEN überschreitet, landet ihr hier. Allerdings: eine jeweilige
Ausnahmeregelung zu bekommen, wird nicht so einfach werden und
für Privat wohl eher kaum infrage kommen. Allerdings hilft hier
der kleine Drohnenführerschein eventuell schon weiter, sodass man
doch an eine Ausnahmeregelung kommt… Hier werden auch
First-Person-View-Szenarien abgebildet.CERTIFIED
Hallo Industrie! Hallo Gewerbe! Goodbye Privatmann/-frau!
Hier sind dann auch Lizenzen für das eingesetzte Fluggerät
vorzulegen bzw. zu beantragen/erwerben. Und es wird, je nach
Szenario, teils harte Einschränkungen für den Einsatz geben. Da
die meisten von uns hier niemals „landen“ werden, von mir heute
und hier keine weiteren Infos!Wo darf ich denn noch fliegen? Und
wenn ja, wie nahe an Menschen, Menschenansammlungen oder sogar
Wohngebieten?
Das könnte ich Euch jetzt ganz kompliziert auf Basis des
aktuellen Standes herleiten, auch in Abhängigkeit von
Drohnenführerschein, Klasse und Berechtigung – aber am
einfachsten könnt ihr das in den Betriebskategorien und den damit
verbundenen Klassen „ausrechnen“. Beispiel: Eurer Anwendungsfall
ist „OPEN“, mit einer Unterkategorie A3: auf den Flyer geguckt
und schon seht ihr, dass ein Abstand von 150 Metern zu
Wohngebieten, Industrieanlagen und Gewerbeflächen einzuhalten
ist. Menschenmassen dürft ihr nicht überfliegen, ebensowenig
Erholungsgebiete. Auch Unbeteiligte sind „abstandsberechtigt“ zu
Eurer Drohne!Was noch unklar ist
Ich habe im Netz schon viele Berichte gelesen, dass
Bestandsdrohnen aufgrund des Abfluggewichts in die Klasse X oder
Y oder Z eingeteilt und weiter betrieben werden. Ja, auch ich als
Eigentümer einer „alten“ DJI Maciv Air (erstes Modell) freue
mich, zu lesen, dass diese (wohl) als OPEN-Betriebskategorie und
Unterklasse A1 oder A3 geflogen werden darf. Damit reicht der
kleine Drohnenführerschein aus und auch die Einschränkungen sind
nicht viel anders als aktuell nach LuftVO von 2017.
Warum ich jetzt damit so extra um die Ecke komme?
Ich würde mich auf die Angaben aktuell noch nicht auf in Stein
gemeiselt verlassen!
Weil… die neuen Regularien klar besagen, dass es nicht auf das
Gewicht der Drohne angekommt, sondern auf die Masse, die diese
„bewegen“, also z.B. heben kann, wenn sie startet. Das kann zum
Beispiel bei einer Phantom 4 wesentlich mehr sein, als das reine
Gewicht der Drohne alleine.
Hier können sich also im Laufe der Monate und Jahre noch
Änderungen ergeben, die sich auf Basis der heutigen Zahlen und
Daten noch nicht abschätzen lassen – auch dank langer
Übergangsfristen, die uns Piloten und Eigentümer aktuell noch in
die Hände spielen. Aber über kurz oder lang werden wir um einen
Neukauf eines dann vom Hersteller eingestuften Modells, um weiter
mit einer Drohne fliegen zu können, nicht umhin kommen.Famous
last words?
Wenn der aktuelle Wurf endlich Gültigkeit erfährt und auch
ausreichend in regionale Gesetze gegossen ist, wird ein weiterer
Aufschrei kommen, ob der Komplikationen, die in Deutschland ein
BMVI mit Sicherheit bei der Ergänzung um Umwandlung in die
bestehende LuftVO, einbauen und „Deutschland only“ regeln wird.
Und auch manch andere Länder werden nach deutschen Vorbild
agieren.
Im Großen und Ganzen, bei all den Unbekannten und Rätseln, die
die EASA uns allen aufgibt, ist die Regelung für die Zukunft aber
geil: scheißegal, wo ich mit meiner Drohne fliegen will, ich habe
überall (fast) identische Gesetzeslagen. Auch Sperrgebiete kann
ich binnen Sekunden ermitteln. Und ich muss nicht für jedes
(europäische!) Land einen komplexen/einfachen/unverständlichen
und/oder kostenpflichtigen Anmeldeprozess schon Monate im Voraus
starten, nur weil ich im Urlaub abends bei goldener Stunde den
Strand filmen will.
Auch die Verpflichtung aller Länder, zur Erstellung und
Bereitstellung aktueller und gültiger Karten – klasse!
Auch wenn nicht alles so einfach und leicht und/oder kostenfrei
wird, wie es sich aktuell auf dem Papier liest, für uns
Drohnenpiloten stellen die neuen EU-weiten Regelungen eine
unfassbare Erleichterung dar.

Aber eines muss vor allem uns Privat-Drohnenfliegern klar sein:
Die Zeit der Wildwest-Fliegerei ist nun vorbei. Die eID gibt
uns zu erkennen und „nur mal kurz hoch, das merkt schon keiner“
ist auch Geschichte – vollkommen zu recht. Wenn wir mit den
neuen Regelungen nicht verantwortungsvoll umgehen, wird das die
Politik für uns regeln – und das Ergebnis wird sicherlich
keinem von uns gefallen.


Blue skies and happy landings! Oder besser gesagt: Complying
rules and safe flights!
PodCast abonnieren: | direkt | iTunes | Spotify | Google |
amazon |
Folge direkt herunterladen

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: