#231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.

#231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.

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vor 3 Jahren
231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land
gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch,
Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein
Anfrage-Selbstversuch.


Wie den Leuten einen Umstieg auf neue Antriebsstränge und
Technologien schmackhaft machen? Klar, Steuererleichterungen
oder Kaufprämien locken. Und dann? Und so hat sich unser
Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 Gedanken gemacht, wie man das
Elektrische bewusst bevorzugt. Das ist in das EmoG, das
Elektromobilitätsgesetz gegossen worden und 2015 in Kraft
getreten. Aber was darf ein E-Auto mehr, ein Plug-in-Hybride ab
2023 nicht mehr und wie ist der Stand der Umsetzung? Fragen wir
doch mal zu Hause in Regensburg und Landkreis als auch in
Berlin bei Stadt und Bezirk nach. Spoiler: Während Landkreis
und Stadt Regensburg sofort reagiert haben, hat Berlin bisher
noch nicht so wirklich reagiert.





Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium
auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium


 


 


Ihr kennt sie alle, und sei es nur vom Vorbeifahren: die
kostenfreien, aber zeitlich beschränkten Parkplätze für E-Autos
an Ladesäulen am Straßenrand. Dies ist nur eine von vier
Maßnahmen, die Stadt und Land nach Belieben einsetzen und
parametrisieren können.


Parametrisieren? Beispiel: In Berlin darf man an den 11 oder
maximal 22 kW-Ladern aktuell bis zu vier Stunden tagsüber
kostenfrei stehen und laden. In Hamburg wurde die Dauer an
gleichartigen Ladesäulen mittlerweile auf zwei Stunden
reduziert.
Howgh, die Stadt und/oder das Land hat gesprochen.


Aber da geht noch mehr. All das steht im § 3 Bevorrechtigungen
des EmoG. Allerdings dürften diese "Erleichterungen" die
Sicherheit und Leichtigkeit - Leichtigkeit in Großstädten mit
Verkehr in Verbindung zu bringen, zwingt mir ein Lachen ab! -
des Verkehrs nicht beeinträchtigen.


Und noch bis Jahresende gilt für Plug-in-Hybride, dass sie
höchstens 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen
dürfen und unter Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens
40 Kilometer durchhalten müssen. Da die meisten Plugins wegen
der Steuererleichterung gekauft wurden und die wenigsten davon
jemals auf Batterie gefahren sind, könnte es bei genauer
Kontrolle in den letzten Wochen noch eng werden. Aber ab
01.01.2023 sind alle Vorzüge für diese Fahrzeuge sowieso weg.


Nun zu den gesetzlichen Bevorrechtigungen, ab 2023 nur noch für
reine, also 100%-ige E-Autos:
Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, hierbei kann auch
auf eine evtl. Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt oder zeitlich
limitiert aufgehoben werden Nutzung von für besondere Zwecke
bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teile davon
(Busspuren, Anwohner) Zulassen von Ausnahmen von
Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten (zum Beispiel in
Innenstadtkernen) im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für
das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen. Diese können in
Teilen oder gesamt entfallen.

Logischerweise müssen die Fahrzeuge ein "E"-Kennzeichen tragen
und Stadt-/Land-seitig müssen die betroffenen Abschnitte mit
entsprechender offizieller Beschilderung versehen werden.


Spannend finde ich, wie diese Regelung ab 2023 für bestehende
Hybride umgesetzt wird. Aus meiner Sicht ganz einfach, wenn
hinten eine Auspuffanlage am Auto ersichtlich ist, ist es nun
mal kein reines E-Auto. Andererseits kann man nicht vor jedem
E-Kennzeichen auf die Knie gehen, da moderne Autos größtenteils
den Auspuff in Teilen versteckt hinter der Stoßstange
abkrümmen. Das wird also noch spannend, ich bin gespannt, wie
viele Hybride in Berlin kostenpflichtig von Ladestationen
abgeschleppt werden, da sie diese nach Rechtslage nicht mehr
kostenfrei beparken dürfen.


Aber nun zu der Praxis des EmoG.
Ich habe hier meine Geburtsstadt Regensburg als auch den
Landkreis angeschrieben und um Aussage gebeten. Beide haben
innerhalb kü Folge direkt herunterladen

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