#231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.

#231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.

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vor 1 Jahr
231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land
gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch,
Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein
Anfrage-Selbstversuch.


Wie den Leuten einen Umstieg auf neue Antriebsstränge und
Technologien schmackhaft machen? Klar, Steuererleichterungen
oder Kaufprämien locken. Und dann? Und so hat sich unser
Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 Gedanken gemacht, wie man das
Elektrische bewusst bevorzugt. Das ist in das EmoG, das
Elektromobilitätsgesetz gegossen worden und 2015 in Kraft
getreten. Aber was darf ein E-Auto mehr, ein Plug-in-Hybride ab
2023 nicht mehr und wie ist der Stand der Umsetzung? Fragen wir
doch mal zu Hause in Regensburg und Landkreis als auch in
Berlin bei Stadt und Bezirk nach. Spoiler: Während Landkreis
und Stadt Regensburg sofort reagiert haben, hat Berlin bisher
noch nicht so wirklich reagiert.





Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium
auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium


 


 


Ihr kennt sie alle, und sei es nur vom Vorbeifahren: die
kostenfreien, aber zeitlich beschränkten Parkplätze für E-Autos
an Ladesäulen am Straßenrand. Dies ist nur eine von vier
Maßnahmen, die Stadt und Land nach Belieben einsetzen und
parametrisieren können.


Parametrisieren? Beispiel: In Berlin darf man an den 11 oder
maximal 22 kW-Ladern aktuell bis zu vier Stunden tagsüber
kostenfrei stehen und laden. In Hamburg wurde die Dauer an
gleichartigen Ladesäulen mittlerweile auf zwei Stunden
reduziert.
Howgh, die Stadt und/oder das Land hat gesprochen.


Aber da geht noch mehr. All das steht im § 3 Bevorrechtigungen
des EmoG. Allerdings dürften diese "Erleichterungen" die
Sicherheit und Leichtigkeit - Leichtigkeit in Großstädten mit
Verkehr in Verbindung zu bringen, zwingt mir ein Lachen ab! -
des Verkehrs nicht beeinträchtigen.


Und noch bis Jahresende gilt für Plug-in-Hybride, dass sie
höchstens 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen
dürfen und unter Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens
40 Kilometer durchhalten müssen. Da die meisten Plugins wegen
der Steuererleichterung gekauft wurden und die wenigsten davon
jemals auf Batterie gefahren sind, könnte es bei genauer
Kontrolle in den letzten Wochen noch eng werden. Aber ab
01.01.2023 sind alle Vorzüge für diese Fahrzeuge sowieso weg.


Nun zu den gesetzlichen Bevorrechtigungen, ab 2023 nur noch für
reine, also 100%-ige E-Autos:


Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, hierbei kann
auch auf eine evtl. Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt oder
zeitlich limitiert aufgehoben werden

Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen
Straßen oder Wegen oder Teile davon (Busspuren, Anwohner)

Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder
Durchfahrtsverboten (zum Beispiel in Innenstadtkernen)

im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf
öffentlichen Straßen und Wegen. Diese können in Teilen oder
gesamt entfallen.



Logischerweise müssen die Fahrzeuge ein "E"-Kennzeichen tragen
und Stadt-/Land-seitig müssen die betroffenen Abschnitte mit
entsprechender offizieller Beschilderung versehen werden.


Spannend finde ich, wie diese Regelung ab 2023 für bestehende
Hybride umgesetzt wird. Aus meiner Sicht ganz einfach, wenn
hinten eine Auspuffanlage am Auto ersichtlich ist, ist es nun
mal kein reines E-Auto. Andererseits kann man nicht vor jedem
E-Kennzeichen auf die Knie gehen, da moderne Autos größtenteils
den Auspuff in Teilen versteckt hinter der Stoßstange
abkrümmen. Das wird also noch spannend, ich bin gespannt, wie
viele Hybride in Berlin kostenpflichtig von Ladestationen
abgeschleppt werden, da sie diese nach Rechtslage nicht mehr
kostenfrei beparken dürfen.


Aber nun zu der Praxis des EmoG.
Ich habe hier meine Geburtsstadt Regensburg als auch den
Landkreis angeschrieben und um Aussage gebeten. Beide haben
innerhalb kürzester Zeit reagiert, der Landkreis erbittet wegen
Fläche und Maßnahmen um ein wenig mehr an Zeit, was vollkommen
legitim ist.
Aus Berlin wurde mir nur mitgeteilt, dass die Senatskanzlei des
noch regierenden Bürgermeisters Giffey nur über die ebenfalls
von mir angeschriebene Stelle für Verkehr zuständig ist.
Weitere Rückmeldungen haben mich bisher nicht erreicht,
vielleicht wird das nach den Neuwahlen und hoffentlich besserer
Besetzung ein wenig flüssiger laufen. Ich bleibe dran!


In Regensburg kann man es sich mit einem E-Auto gutgehen
lassen. "Im gesamten Stadtgebiet wurden/werden
Parkbevorrechtigungen an Ladesäulen angeordnet". Das konnte ich
bei meinen letzten Besuchen auch deutlich erkennen. Was die
Stadt nicht dazu gesagt hat, ist, dass sich einige dieser
bevorzugten Parkplätze an wirklich exponierten Lagen befinden.
Und man kann so entweder schnell seinen Einkauf in einer
Ladepause erledigen, sich mit Freunden auf einen Kaffee treffen
oder als Besucher eine Sightseeing-Tour mitten im Herz der
Stadt beginnen.


Auch steht der Ausbau der weiteren Ladeinfrastruktur, und nicht
nur mit den "kleinen" 11 bzw. 22 AC-Ladern, also Wechselstrom,
sondern auch von Schnellladestationen und Hyperchargern im
Fokus. Seit 2015 wurde über die städtische Tochter REWAG "seit
2015 in Regensburg und der Region über 350 Ladepunkte im
öffentlichen und halböffentlichen Raum errichtet, darunter auch
mehrere Schnelladestationen und sog. Hypercharger". Dazu gibt
es Planungen für weitere Ladepunkte in den kommenden Jahren.
"Pro Jahr sind rund 30 bis 40 Ladepunkte geplant. Der Fokus
liegt dabei vorrangig auf stark frequentierten Plätzen." Freut
mich zu hören, dass die Domstadt hier den Fokus auf
Ladeinfrastruktur und öffentliche Ladepunkte legt. Somit steht
der E-Mobilität in Regensburg bereits eine gut ausgebaute
Infrastruktur zur Verfügung. Ich werde meinen nächsten Besuch
nutzen und bei einem ausführlichen Bummel durch die Innenstadt
ein paar der Ladeplätze näher anzusehen.


Schade, dass weitere Maßnahmen, wie die Nutzung von Busspuren,
gerade im Feierabendverkehr, nicht freigegeben werden.
Allerdings ist in der Domstadt der Platz durch allerlei
Sehenswürdigkeiten und der Donau beschränkt, somit würde diese
Maßnahme die Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln zur besten
Heimreisezeit sicherlich nicht erfreuen.


Besten Dank an die Stadt Regensburg für die schnelle Antwort.


Sobald der Landkreis oder die Stadt Berlin oder der Bezirk hier
sich geäußert hat, werde ich euch auf dem Laufenden halten. Ich
bin gespannt, ob und wann Berlin sich weiteren deutschen
Städten anschließt, und Parkgebühren für E-Autos einstellt.
Bisher war dem nicht so, man munkelt allerdings, dass es 2023
hier eine Änderung geben soll. Ich bin daher auch sehr gespannt
auf eine Reaktion aus der Hauptstadt.


Und wenn es bei euch ähnliche oder sogar weitere Maßnahmen für
E-Autos gibt, dann lasst mich doch mal wissen, wie das Stadt
und/oder Land bei euch aktuell oder per Ankündigung für die
kommenden Jahre so gelöst hat.
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