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Eine ganze Podcast-Folge nur einem Thema zu widmen, kommt selten
vor. Diesmal schien es uns gerechtfertigt, ausschließlich auf die
Entscheidung des Europäischen Datenschutz-Ausschusses EDSA
gegenüber der irischen Aufsichtsbehörde zu schauen. Am 27.10.2023
hat der EDSA die DPC Irland angewiesen, Meta personalisierte
Werbung (behavioural advertising) “on the legal bases of contract
and legitimate interest across the entire European Economic Area
(EEA)” binnen zwei Wochen zu untersagen. Garniert wurde dieser
Beschluss mit der Ansage: “It is high time for Meta to bring its
processing into compliance and to stop unlawful processing.” Der
Datenschutz zeigt also seine Zähne. Dieser Entscheidung gingen
umfangreichen Positionierung des EDSA voraus, der etwa im Dezember
2022 die Änderung der AGBs durch Facebook im Frühjahr 2018
problematisierte und darin eine unzulässige Verschiebung der
Rechtsgrundlagen für personalisierte Werbung von einer Einwilligung
(Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) hin zu einer vertraglichen Grundlage
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) sah. Stefan Brink stellt sodann (ab
Minute 5:15) die Vorgeschichte der Entscheidung des EDSA dar und
erläutert die Entscheidung des EuGH aus dem Juli dieses Jahres (
auf Vorlage des OLG Düsseldorf, Fall Bundeskartellamt gegen Meta),
mit der auch der EuGH eine Absage an Tracking auf vertraglicher
Grundlage erteilte. Dass ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1
lit. f DS-GVO) nur wenig taugliche Verarbeitungsgrundlage ist,
erklärte der EuGH in derselben Entscheidung. Damit bleibt nur noch
die Einwilligung, auf die Meta (und auch alle anderen auf Basis von
Tracking und Profiling arbeitenden online-Anbieter) sein
Geschäftsmodell stützen kann – eine aus Sicht von Niko Härting (ab
Minute 16:15) wenig überzeugende Tendenz, sollten mit der DS-GVO
doch gerade Alternativen zum einwilligungsfixierten Datenschutz
gestärkt werden. Kritisch setzen sich die Hosts (ab Minute 24:30)
auch mit der Frage auseinander, ob der EDSA bei seinen Vorgaben an
die irische Aufsicht die Regularien des Kohärenzverfahrens der
DS-GVO eingehalten hat und ob es mit den Iren hier eigentlich die
Richtigen trifft. Abschließend werfen beide einen Blick auf die
Folgen der Entscheidung des EDSA für die auch im deutschen
Verlagswesen weit verbreiteten Pur Abo-Modelle (ab Minute 34:00),
wo sich der Inhalteanbieter für den Verzicht auf Tracking und
Werbung bezahlen lässt – bei Meta werden dies zwischen 10 und 13
Euro im Monat sein, was der Konzern (erstaunlich rasch) bereits am
30.10.2023 verkündete. Es tut sich also was in der schönen Welt des
Datenschutzes!
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„Follow the Rechtsstaat Folge 52“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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