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Diese Podcast-Folge steht ganz im Zeichen eines Jubiläums: Das
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember
1983 wird diese Woche 40! Grund genug, diese Folge ganz der
Geburtsstunde des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
zu widmen – zumal Niko Härting und Stefan Brink an diesem Freitag
zu einer feierlichen Veranstaltung zahlreiche Akteure, Wegbegleiter
und Freund:innen des Grundrechts nach Berlin eingeladen haben.
Zunächst einmal (ab Minute 04:05) beleuchten beide das
gesellschaftliche und politische Umfeld der Volkszählung – 1983 war
nicht nur „1 vor Orwell“, sondern auch geprägt von sehr lebendigen
Formen der politischen Auseinandersetzung um die staatliche
Datenerhebung. Dann gilt der Blick der Entscheidung des BVerfG
selbst (ab Minute 20:45), die sich in zahlreichen Passagen als
wahrer „Klassiker“ erweist: Wer kennt nicht die Formulierung
unseres obersten Gerichts, wonach mit dem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung eine Gesellschaftsordnung nicht vereinbar wäre,
„in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei
welcher Gelegenheit über sie weiß“ – aber auch die klugen
Überlegungen zu den sozialen Beschränkungen dieses Grundrechts sind
heute noch lesenswert. Abschließend werden die konkreten Resultate
der Entscheidung betrachtet (ab Minute 45:25), neben Vorgaben zu
technischen und organisatorischen Maßnahmen verbot das BVerfG
insbesondere den auf die Volkszählung gestützten
Melderegisterabgleich. Na dann: Happy Birthday,
Datenschutz-Grundrecht!
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„Follow the Rechtsstaat Folge 56“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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