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In dieser Folge geht es um das Thema sexuelle Belästigung im
Arbeitsverhältnis.

Was muss der Arbeitgeber tun und was darf der Arbeitnehmer?

 Bei einer repräsentativen Umfrage der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2015 hat ein nicht
unerheblicher Teil der Befragten anzügliche Bemerkungen und
unerwünschte Berührungen nicht als sexuelle Belästigung erachtet.
Bei den Rechten und Pflichten im Fall einer sexuellen Belästigung
ist es um den Wissensstand der Befragten noch schlechter
gestellt. Nur 50 % der Befragten wussten, dass sie bei sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz ein Beschwerderecht gegenüber ihrem
Arbeitgeber haben. Weniger als 20 % der Befragten ist bekannt,
dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung
schützen muss.

Für zusätzliche Verwirrung musste schließlich das zuletzt
veröffentlichte Urteil des BAG vom 20.11.2014 gesorgt haben. In
diesem hat es über eine Kündigung entschieden, in welcher eine
bestätigte sexuelle Belästigung vorlag.

Ich erkläre dir das Urteil und wieso das Urteil in seiner
Begründung einen Leitfaden für die Praxis gibt.

Sandro Wulf ist Inhaberin der Kanzlei Wulf & Collegen mit
Standorten in Magdeburg und Stendal.

Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen, Arbeitnehmern und am Arbeitsrecht interessierten
Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.

Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und
Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen
Arbeitsrecht.

Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt,
so dass jeder sie verstehen kann.

Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland
nominiert.

Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er
wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen
als auch in Podcasts.

Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes.

Hier erfährst Du mehr über Sandro:

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„Ist einmal Grapschen erlaubt?“

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