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Rechtsfolge Archiv

26 Episoden
45 Minuten
„Die auf uns zukommenden Gesundheitsfolgen des Klimawandel sind die grösste medizinische Herausforderung des 21. Jahrhundert.“ warnte Dr. Tedros, der Generalsekretär der Weltgesundheitsorganisation an der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Der Gesundheitssektor verursacht in der Schweiz 6.7% der CO2-Emissionen. Dazu steigen die Gesundheitskosten stetig an und rund 45% der national tätigen Ärzt:innen und 40% des Pflegepersonals stammen aus dem Ausland. Gefragt wird somit nach Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen. Doch wie kann das Recht in dieser Lage effektiv einschreiten? Mit dieser Frage beschäftigen wir uns in der Rechtsfolge 24 mit Professorin und Rechtsanwältin Franziska Sprecher. Professorin Franziska Sprecher ist assoziierte Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsrechts am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern. Seit 2018 ist sie am Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen der Universität Bern tätig und seit Anfang 2020 führt sie das Zentrum als Direktorin. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind das Staats- und Verwaltungsrecht, insb. die Schnittstellen zum europäischen und internationalen Recht sowie das nationale, europäische und internationale Medizin-, Gesundheits- und Datenrecht. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
59 Minuten
Eskalation zwischen den Zuschauerrängen und der Polizei: Am 27. November 2025 treffen die beiden Fussballteams Aston Villa Football Club und die BSC Young Boys in einem Spiel der Europa League aufeinander. Während des Spiels im Villa Park in Birmingham kam es zu einer Episode von ernsthafter kollektiver Gewalt: Mehrere Polizist:innen wurden angegriffen, diverse Zuschauer:innen verhaftet und einer von ihnen erhielt eine Haftstrafe von zwei Monaten. Wie es zu diesem überraschenden Fall schwerer kollektiver Gewalt kam, ob diese abgewendet hätte werden können und wie solche Zwischenfälle in Zukunft umgangen werden können, sind die Fragen der Rechtsfolge 23 mit der Forschungsstelle für «Gewalt bei Sportveranstaltungen». Dr. Alain Brechbühl erwarb sein Bachelor- und Masterdiplom im Bereich der Sportwissenschaft mit einem Minor in Geschichte an der Universität Bern. Danach doktorierte er am Institut für Sportwissenschaft der Universität Bern zum Thema „Eskalation versus Nicht-Eskalation von Fangewalt im Fussball“. Nun arbeitet er als Projektverantwortlicher bei der Forschungsstelle «Gewalt bei Sportveranstaltungen» am Institut für Strafrecht und Kriminologie, angegliedert an der Abteilung von Professor Jonas Weber. Gian-Reto Pfister absolvierte ebenfalls seinen Bachelor und Master im Bereich der Sportwissenschaft mit einem Minor in Geschichte an der Universität Bern. Aktuell doktoriert zum Thema «Eine fanbezogene Perspektive auf die Polizeiarbeit bei Fussballspielen in der Schweiz - eine Frage der Identität und Legitimität» und arbeitet er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern bei Professor Jonas Weber. Tim Willmann studierte Rechtswissenschaften auch an der Universität Bern. Aktuell arbeitet und doktoriert er als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jonas Weber am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern zum Thema «Polizeiliche Auflagen an die Veranstaltenden von Fussballspielen in der Schweiz – Eine normative und empirische Analyse von Artikel 3a des Hooligan Konkordats». Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
53 Minuten
Der Ständerat und das Ständemehr gehören zu den alteingewachsenen Institutionen der schweizerischen halbdirekten Demokratie. Bei jeder Verabschiedung eines Gesetzes oder eines internationalen Vertrags müssen beide Kammern, National- und Ständerat, einen übereinstimmenden Beschluss fassen. Auch bei Volksinitiativen reicht es nicht, dass die prozentuale Mehrheit der Bevölkerung zustimmt: Auch die Mehrheit der Kantone, das Ständemehr, muss die Vorlage annehmen. Bei näherer Betrachtung erscheint der Sinn und Zweck von Ständerat und Ständemehr jedoch teilweise unklar. Es stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich die Existenz von Ständerat und Ständemehr im Schweizer Recht begründen? Damit befasst sich die Rechtsfolge 22 im Gespräch mit Rechtsanwalt Julian Marbach. Dieser verfasst aktuell seine Dissertation zum Thema «Ständerat und Ständemehr: Geschichte und Rechtsdogmatik zweier föderalistischer Institutionen». Julian Marbach absolvierte seinen Bachelor und Master an der Universität Bern, erwarb danach das Anwaltspatent des Kantons Bern und arbeitet derzeit als Assistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern bei Professor Axel Tschentscher. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
1 Stunde 3 Minuten
Nach Art. 19 BV hat jedes Kind einen grundrechtlichen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Wie dieses Recht umgesetzt und in der Praxis für alle Kinder, insbesondere für Kinder mit Behinderungen, garantiert werden kann, ist umstritten. Im kantonal organisierten Bildungssystem werden Kinder teilweise integrativ in der Regelklasse und teilweise separiert in Sonderschulklassen unterrichtet und gebildet. Dies wirft Fragen über Segregation, Integration und Inklusion, Chancengleichheit und Diskriminierung und allem voran die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des ausreichenden Grundschulunterrichts von Kindern mit Behinderung auf. Mit diesen Fragen befasst sich unser Gespräch in der Rechtsfolge 21 mit Roman Schmidt. Roman Schmidt absolvierte sein Bachelor- und Masterstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Aktuell arbeitet er als wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für öffentliches Recht bei den Professoren Alberto Achermann und Barbara von Rütte und am Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
1 Stunde 18 Minuten
Thomas N. wurde für den Vierfachmord von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Mike A. tötete eine Sexarbeitende und erhielt als erste und bisher einzige Person in der Schweiz eine rechtskräftige lebenslange Verwahrung. Ihre Fälle werfen grundlegende Fragen auf: Was bedeutet Verwahrung? Wann wird sie angeordnet, und ist eine Entlassung jemals möglich? Wie ist der Verwahrungsvollzug in der Schweiz ausgestaltet – und hält er den Anforderungen der Menschenrechte stand? Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine sichernde Massnahme, die angeordnet wird, wenn ein:e Täter:in als besonders gefährlich und nicht therapierbar gilt. Sie hängt damit nicht von der Schuld ab, sondern von der Person – und kann im Extremfall ein Leben lang dauern. Zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, dem Schutz potenzieller Opfer und den menschenrechtlichen Anforderungen an einen würdigen Vollzug entsteht ein erhebliches Spannungsverhältnis. Die Schweizer Vollzugspraxis weicht dabei nach wie vor deutlich von den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Über diese Fragen – von der Risikoabschätzung über die Haftbedingungen bis hin zur Grundsatzdebatte über Sicherheit, Opferschutz und die Grenzen des Freiheitsentzugs – sprechen wir in der Rechtsfolge 20 mit Prof. Dr. Jonas Weber. Jonas Weber hat Rechtswissenschaften sowie Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft an den Universitäten Basel, Bern und Zürich studiert. Er hat an der Universität Basel zum elektronisch überwachten Hausarrest doktoriert und das Anwaltspatent des Kantons Basel-Landschaft erworben. Heute ist er ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern, nimmt Lehraufträge im Strafsanktionen- und Strafvollzugsrecht an weiteren Universitäten wahr und ist als nebenamtlicher Richter am Appellationsgericht Basel tätig. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
56 Minuten
Wer ist die Human Rights Law Clinic und was macht sie? Wie muss ein Studium der Rechtswissenschaften ausgestaltet sein, um Studierende auf die Praxis vorzubereiten? Die Human Rights Law Clinic ist ein Lehrformat der Universität Bern, in welchem Studierende während 2 oder 3 Semestern in Kooperation mit externen Anwält:innen an echten Fällen in den Bereichen Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzugs, Polizeirechts sowie des Sozialrechts arbeiten. Betreut wird die Law Clinic von den Professoren Alberto Achermann, Jörg Künzli und Jonas Weber der Universität Bern und Mitgliedern des Mittelbaus. Studierende sollen so bereits während des Studiums die Möglichkeit erhalten, an realen Fällen zu menschenrechtlichen Fragestellungen mitzuarbeiten und praktische Fertigkeiten zu erlernen. In Rechtsfolge 19 widmen wir uns im Gespräch mit Jann Schaub und Enja Jäggi der Law Clinic und diskutieren Fragen rund um die juristische Ausbildung, die Entwicklung eines kritischen Rechtsverständnisses und den Zugang zum Recht. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: ‪@iusunibe.bsky.social‬ LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
48 Minuten
«Daten als Entgelt» beschreibt ein Geschäftsmodell, indem eine (digitale) Dienstleistung oder sonstige Leistung erbracht wird und der/die Endnutzer:in im Gegenzug in die Bearbeitung personenbezogener Daten einwilligt. Die Bereitstellung dieser Daten wird als Gegenleistung und damit als Bezahlung angesehen. Im alltäglichen Leben sind zahlreiche Beispiele dieses Geschäftsmodells zu finden, personenbezogene Daten werden so kommerzialisiert. Dies illustriert den wirtschaftlichen Wert von Daten im Geschäftsverkehr, aber auch die Selbstverständlichkeit, mit der wir mit unseren Daten «bezahlen». Das Konzept «Daten als Entgelt» wirft einige interessante Fragestellungen auf, denen wir in Rechtsfolge 18 mit MLaw RA Michael Toneatti auf den Grund gehen möchten. Michael Toneatti hat Rechtswissenschaften an der Universität Bern studiert und mit einem Master of Law abgeschlossen. Nach Erwerb des Bernischen Anwaltspatent im Jahre 2022 war Michael Toneatti als Anwalt tätig, bevor er zurück an die Universität wechselte. Er ist wissenschaftlicher Assistent und Doktorand bei Prof. Dr. Mirjam Eggen am Departement für Privatrecht der Universität Bern und schreibt momentan an einer Dissertation zur vertragsrechtlichen Ausgestaltung datenrechtlicher Verträge. Wir fragen uns in dieser Episode: - Wie geht unsere Rechtsordnung mit Daten um? - Lässt sich, z.B. für Dienstleistungen im Internet wie beispielsweise die Nutzung einer Software, mit der Einwilligung in die Bearbeitung der eigenen Daten bezahlen? - Wie ist eine Einwilligung dogmatisch zu behandeln? Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: ‪@iusunibe.bsky.social‬ LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
12 Minuten
Was möchte der Podcast "Rechtsfolge"? Was machen wir in diesem Podcast und an wen richtet er sich? Wieso ist Wissenschaftskommunikation zentral?
1 Stunde 13 Minuten
Welche Leerstellen weisen die Rechtswissenschaften im Bereich qualifizierter Ungleichbehandlung und politischer Partizipation auf? Haben wir in der Schweiz ein verkürztes Verständnis von Demokratie? Inwieweit ist das Recht in gesellschaftliche Verhältnisse eingebettet und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für seinen Objektivitätsanspruch? In Rechtsfolge 17 hat MLaw Manuela Hugentobler mit uns darüber gesprochen.
1 Stunde 15 Minuten
Was meint Restorative Justice konkret? Welche neuen Ansätze verfolgt das Konzept und wie wird es umgesetzt? Kann Restorative Justice den Interessen von Opfern, Tätern und der Gesellschaft im Strafverfahren tatsächlich besser gerecht werden? Wir gehen diesen Fragen in Rechtsfolge 16 mit Prof. Dr. Ineke Pruin nach.
1 Stunde 34 Minuten
Was hat der EGMR im Fall der KlimaSeniorinnen tatsächlich geurteilt und was – entgegen medialem Echo – nicht? Kommt die Schweiz mit ihren bisherigen Bemühungen zur Abmilderung des Klimawandels den Vorgaben des EGMR tatsächlich nach? Lässt sich der Klimaschutz auf dem Rechts- bzw. Klageweg vorantreiben? In der 15. Rechtsfolge tauchen wir mit Dr. Charlotte Blattner in diese Materie ein.
1 Stunde 29 Minuten
Was sind die konkreten Anforderungen des Völkerrechts im rechtlichen Umgang mit Beeinträchtigungen? Wie geht das schweizerische Recht, insbesondere das Erwachsenenschutzrecht, mit Menschen mit Behinderungen um? Über diese und weitere Fragen haben wir mit MLaw Noel Stucki gesprochen.
1 Stunde 33 Minuten
Wie wirken also der Straf- und der Zivilprozess zusammen? Welche Grundsätze prägen diese beiden Verfahrensrechtsgebiete und in welcher Hinsicht unterscheiden sie sich?
1 Stunde 27 Minuten
Die Eigentumsgarantie ist ein verfassungsmässiges Recht. Aber was schützt die Eigentumsgarantie genau? Was bedeutet Eigentum und inwiefern beeinflussen technologische Fortschritte diese Garantie? Darüber und über viele weitere Fragen haben wir mit Dr. Stefan Schlegel gesprochen.
1 Stunde 7 Minuten
Gibt es im Massnahmenvollzug auch Personen, die zu Unrecht einen Freiheitsentzug verbüssen? Die Rede ist von sog. «Falsch-Positiven» - Personen, denen Gefährlichkeit zugesprochen wird, die aber im Freiheitsfall nicht erneut delinquent würden. Wie – wenn überhaupt – ist ein solches Vorgehen rechtstaatlich zu legitimieren?
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