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Beschreibung
vor 2 Jahren
Gibt es im Massnahmenvollzug auch Personen, die zu Unrecht einen
Freiheitsentzug verbüssen? Die Rede ist von sog. «Falsch-Positiven»
- Personen, denen Gefährlichkeit zugesprochen wird, die aber im
Freiheitsfall nicht erneut delinquent würden. Wie – wenn überhaupt
– ist ein solches Vorgehen rechtstaatlich zu legitimieren?
Freiheitsentzug verbüssen? Die Rede ist von sog. «Falsch-Positiven»
- Personen, denen Gefährlichkeit zugesprochen wird, die aber im
Freiheitsfall nicht erneut delinquent würden. Wie – wenn überhaupt
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