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  4. Rechtsprechungsupdate: OLG München zur konkretisierten Vortat bei Geldwäsche
Vortat unbekannt, Verdacht genug – Geldwäsche nach dem
All-Crime-Prinzip Muss die Staatsanwaltschaft benennen, aus welcher
Straftat das Geld stammt, damit ein Geldwäscheverdacht trägt? Lange
galt: Die Vortat muss zumindest in groben Zügen feststehen. Ein
Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. Mai 2026 (Az. 3 Ws
242/26) stellt diese Anforderung nun infrage. Dr. Christian Rosinus
nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate den Fall unter die Lupe: Bei
einer Polizeikontrolle wurden rund eine Million Euro Bargeld und
zwei Goldbarren im Wert von 176.000 Euro sichergestellt. Nachdem
das Landgericht Kempten die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst
abgelehnt hatte, gab das OLG München der Generalstaatsanwaltschaft
recht. Seine Begründung stützt sich auf das seit der Reform des §
261 StGB geltende All-Crime-Prinzip: Für den hinreichenden
Tatverdacht genüge es, eine legale Herkunft des Vermögens
zweifelsfrei auszuschließen. Doch wie weit lässt sich dieser
Gedanke tragen, ohne die Unschuldsvermutung auszuhöhlen? Dr.
Rosinus ordnet ein, warum die Entscheidung aus Verteidigersicht
nahe an eine Beweislastumkehr rückt, was aktuelle
BGH-Entscheidungen dazu sagen und worauf Unternehmen und
Verteidigung bei vergleichbaren Konstellationen achten sollten.
Hier geht‘s zur Entscheidung des OLG München vom 18. Mai 2026:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzwist%2F2026%2Fcont%2Fnzwist.2026.370.1.htm&pos=17
Hier geht’s zur Folge „Geldwäscheverdachtsmeldungen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/254-cr Hier geht’s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate: Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen
bei Geldwäscheverdacht“:
https://criminal-compliance.podigee.io/228-cr Hier geht’s zur Folge
„Die europäische Anti-Geldwäschebehörde“:
https://criminal-compliance.podigee.io/195-cr Hier geht’s zur Folge
„Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die
Geldwäsche-Compliancepraxis“:
https://criminal-compliance.podigee.io/43-rosinusonair Hier geht’s
zur Folge „Die Reform des Geldwäsche-Tatbestands im
Strafgesetzbuch“:
https://criminal-compliance.podigee.io/14-rosinusonair
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Rechtsprechungsupdate: OLG München zur konkretisierten Vortat bei Geldwäsche“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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