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  4. Verfahrensdauer im Wirtschaftsstrafrecht – Interview mit Dr. Thomas Nuzinger
Wenn das Verfahren selbst zur Strafe wird Was ist für Beschuldigte
oft schlimmer als die drohende Sanktion selbst? Für viele die
schiere Dauer des Ermittlungsverfahrens. Wirtschaftsstrafverfahren
ziehen sich zunehmend über Jahre – mit erheblichen Folgen für
Unternehmen und Betroffene, selbst wenn am Ende gar keine Anklage
erhoben wird. In der aktuellen Folge spricht Dr. Christian Rosinus
mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Nuzinger über eine aktuelle Studie der
Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV), veröffentlicht in
der WiJ 1/2026. Über 500 Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Verteidigerinnen und
Verteidiger wurden dafür befragt – mit eindeutigem Ergebnis: 72 %
der Befragten sehen die Verfahren im Schnitt um gut ein Jahr länger
werden, häufige Verfahren dauern mittlerweile rund 2,6 Jahre, lange
Verfahren laut 74 % der Befragten sogar über vier Jahre. Besonders
im Fokus steht, was das für die Verjährung nach § 78 StGB und § 376
AO bedeutet, warum gerade Steuerstraftaten und Verfahren nach §
266a StGB zu den größten Zeitfressern zählen und welche Rolle der
häufige Wechsel zuständiger Staatsanwälte dabei spielt. Außerdem
geht es um den Umgang mit wachsenden Datenmengen, den möglichen
Beitrag künstlicher Intelligenz und die Frage, mit welchen drei
Maßnahmen sich Ermittlungsverfahren spürbar beschleunigen ließen.
Hier geht‘s zur Studie der WisteV:
https://wistev.de/journal/2026/03/13/report-zur-studie-praxis-der-ermittlungsverfahren-in-wirtschaftsstrafsachen/
Dr. Nuzinger ist erreichbar unter: nuzinger@psn-rae.de.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Verfahrensdauer im Wirtschaftsstrafrecht – Interview mit Dr. Thomas Nuzinger“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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