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  4. Rechtsprechungsupdate: KI-Gesichtserkennung im Strafverfahren
Ein Software-Treffer als Haftgrund? – KI-Gesichtserkennung vor
Gericht Genügt ein automatisierter Treffer der KI-gestützten
Gesichtserkennung, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen? Diese
Frage beschäftigte gleich zwei Gerichte in Baden-Württemberg – mit
bemerkenswerten Konsequenzen für die Praxis. Benjamin Dobre nimmt
in diesem Rechtsprechungsupdate beide Beschlüsse unter die Lupe.
Ausgangspunkt war ein vermeintlicher räuberischer Diebstahl in
einem Drogeriemarkt, bei dem das Gesichtserkennungssystem des BKA
einen Treffer lieferte. Das Amtsgericht Reutlingen lehnte den
Haftbefehl zunächst ab, daraufhin legte die Staatsanwaltschaft
Beschwerde ein. Doch auch das Landgericht Tübingen bestätigte am 2.
März 2026 per Beschluss die Ablehnung, wenn auch mit anderer
Begründung. Besonders im Fokus steht die Frage, welche
Anforderungen an den dringenden Tatverdacht zu stellen sind, wenn
sich die Ermittlungen maßgeblich auf einen KI-Treffer stützen, und
ob es sich bei der Gesichtserkennungssoftware des BKA überhaupt um
Künstliche Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung handelt. Außerdem
geht es um die praktischen Konsequenzen für die Verteidigung:
Welche Ansatzpunkte bietet ein solcher Fall, um einen Haftbefehl
anzugreifen oder von vornherein zu verhindern? Hier geht’s zum
Urteil des AG Reutlingen:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001637569 Hier
geht’s zum Urteil des LG Tübingen:
https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-13289 Hier
geht’s zur Folge „AI-Act“:
https://criminal-compliance.podigee.io/328-cr
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„Rechtsprechungsupdate: KI-Gesichtserkennung im Strafverfahren“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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