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  4. #26.8 Globale Mindestbesteuerung auf dem Prüfstand
In dieser Episode diskutieren Jens und Goetz gemeinsam mit ihrem
geschätzten Team-Kollegen und EU-Recht-Experten Thomas Sendke
letzte Neuerungen bei der globalen Mindestbesteuerung. Wie stehen
die Chancen, dass Unternehmen durch einen Rechtsspruch doch noch
von ihren umfangreichen Compliance Pflichten befreit werden?

Den Anlass gibt zunächst ein aktuelles Urteil des FG Köln vom 24.
Juni 2026. Erstmals hat sich darin ein deutsches Gericht mit der
Mindeststeuer befasst und die Klage als unzulässig abgewiesen.
Zur Begründung: Die aufgeworfenen Grundsatzfragen könnten auch im
Rahmen einer späteren Anfechtungsklage geklärt werden. Kann das
zutreffend sein oder verkürzt diese Ansicht den gebotenen
Rechtsschutz?

Zumindest die Revision wurde zugelassen. Der BFH wird sich damit
befassen. Was kann er entscheiden? Welche Fragen stellen sich
ihm? Und welche kann er gar nicht selbst beantworten, weil am
Ende nur der EuGH das letzte Wort hat?

Denn die brisante Frage, ob die EU überhaupt die Kompetenz hatte,
die Mindestbesteuerungsrichtlinie auf Basis von Art. 115 AEUV zu
erlassen, ist damit bislang noch von keinem Gericht beantwortet
worden. Und selbst wenn sie verneint würde – was wäre dann mit
dem deutschen Umsetzungsgesetz? Gilt es fort oder fällt es mit
der Richtlinie?

Dazu gibt es Neuigkeiten aus Belgien: Der dortige
Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich an seinem
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH festgehalten – trotz des
sogenannten Side-by-Side Package, das US-Unternehmen weitgehend
aus der UTPR herausnimmt. Das Verfahren bleibt also anhängig. Ob
und wie der EuGH sich dazu äußern wird, bleibt offen. Aber er
kann sich der Frage jetzt kaum mehr entziehen.

Was das alles für betroffene Unternehmen jetzt konkret bedeutet,
besprechen Jens, Goetz und Thomas in dieser Episode. Viel Spaß
beim Hören!

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„#26.8 Globale Mindestbesteuerung auf dem Prüfstand“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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