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  4. Wirtschaftsnews vom 22. September 2026
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:     Mehr Streit um Jobs:
Arbeitsrechtsfälle bei großen Versicherern sind stark gestiegen
und das Prozesskostenrisiko ist hoch   

 

Parallel zum Stellenabbau in vielen deutschen Unternehmen
nehmen arbeitsrechtliche Konflikte bei großen
Rechtsschutzversicherungen deutlich zu: Bei der Arag ist die Zahl
der gemeldeten Arbeitsrechtsschutzfälle zwischen 2021 und 2025 um
63 Prozent gestiegen. Exklusive Zahlen, die Finanztip von Roland
und der WGV vorliegen, bestätigen die Entwicklung:

Roland registrierte 2025 gut 34 Prozent mehr
Arbeitsrechtsschutzfälle als 2021. Besonders deutlich zeigt sich
der Anstieg bei Streitigkeiten um Kündigungen. Eine aktuelle
Finanztip-Berechnung zeigt: Ein Arbeitsrechtsstreit kann
Beschäftigte mehrere Tausend Euro kosten. Der unabhängige
Geldratgeber erklärt, für wen sich Arbeitsrechtsschutz lohnt –
und warum ein Abschluss erst bei drohendem Jobverlust zu spät
ist.

Finanztip geht von einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro aus.
Der Gesamtstreitwert in Höhe von 20.000 Euro setzt sich aus der
Kündigungsschutzklage über drei Bruttomonatsgehälter, insgesamt
15.000 Euro und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt gleich 5.000
Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die
Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche
Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3.428 Euro,
mit außergerichtlicher Vertretung bei 4.126 Euro.

Auch wer gewinnt, zahlt den eigenen Anwalt

Ein Streit mit dem Arbeitgeber birgt übrigens ein besonderes
Kostenrisiko: „Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz
jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer
gewinnt. Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten
bezahlen“, sagt man bei Finanztip. Eine
Rechtsschutzversicherung ist daher besonders relevant für
Beschäftigte, die viel zu verlieren haben, nur geringe Rücklagen
besitzen oder voraussichtlich nur schwer einen vergleichbaren
neuen Job finden würden. „Wichtig ist, den Schutz nicht erst
abzuschließen, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet“, so
Finanztip.  

Nach der Kündigung bleiben nur drei Wochen

In der Regel gilt bei der Versicherung eine Wartezeit von drei
Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der
Auslöser des Streits bereits vor Vertragsbeginn oder während der
Wartezeit lag. Eine Kündigungsschutzklage muss in jedem Fall
 innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht
werden. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel
als wirksam.

 

 

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unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20260922_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 22. September 2026“

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