Follow the Rechtsstaat Folge 168

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vor 6 Tagen
Die Welt der Schlager
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Beschreibung

vor 6 Tagen
Zunächst tauschen sich Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ab
Minute (01:53) über IFG-Reformen der Länder aus. In Berlin soll die
kritische Infrastruktur von der Informationsfreiheit ausgenommen
werden. Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt
es nun Bestrebungen, die Informationsfreiheit einzuschränken. Kein
Schlager! Anschließend ist ab Minute (11:19) das BGH-Urteil vom
31.03.2026 – VI ZR 157/24 – Thema. Der Schlagerstar Helene Fischer
wehrte sich gegen eine Berichterstattung der BILD. Der BGH äußerte
sich in der Entscheidung zum Umfang der Störerhaftung hinsichtlich
von Folgenberichterstattungen in den sozialen Medien und im
Internet. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des BGH für Störer
zumutbar? Zum Schluss (28:01) sprechen Brink und Härting über eine
Entscheidung des OVG Koblenz vom 28.11.2025 – 10 A 11059/23.OVG.
Die Gesundheitsdaten einer Patientin wurden an einen Facharzt
weitergeleitet. Aufgrund dessen wandte sich die Betroffene an die
Landesdatenschutzbehörde. Die Rechtsnachfolgerin der inzwischen
verstorbenen Patientin führte die Beschwerde vor den Gerichten
fort. Kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter
bestimmten Umständen auch Daten Verstorbener schützen?
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