Wirtschaftsnews vom 20. März 2026

Wirtschaftsnews vom 20. März 2026

vor 2 Wochen
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vor 2 Wochen

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 
Thema heute:     BGH-Urteil stärkt Internetnutzer:
Frühere Kündigung spart teure Endmonate


 


Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen
beginnt bereits mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der
Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses
Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim
Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und
DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale auf
Nachfrage des Geldratgebers bestätigt.


 


Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb
früher kündigen als gedacht – und so die teuren Endmonate
vermeiden, in denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat
früherem Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro
sparen.


Der BGH entschied im Januar über eine Klage der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den
Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale
Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der
Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden
einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung
ihres Anschlusses abschließen. Ein Urteil mit Signalwirkung: Die
Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für
alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur
Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus,
dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss
beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags
genutzt werden soll.  


„Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst
mit der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie
meist schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt man bei Finanztip.
„Wer einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung
unterschreibt, kann deshalb oft auch früher kündigen.“


Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden


Viele Internetverträge starten mit günstigen
Einstiegspreisen, später steigt die Grundgebühr dann deutlich.
Wer früher wechseln kann, vermeidet diese teuren letzten
Vertragsmonate. Eine Auswertung von Finanztip zu den 25 besten
Internetangeboten auf Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat
früherem Anbieterwechsel lassen sich im Schnitt rund 24 Euro
sparen. Wer beispielsweise drei Monate früher kündigen kann,
spart dann etwa 72 Euro. Verbraucher sollten ihre
Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend ist ein Vergleich der
Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und
Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese transparent ausweisen“.
 


 


 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20260320_kvp.mp3
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