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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:     BGH-Urteil stärkt Internetnutzer:
Frühere Kündigung spart teure Endmonate

 

Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt
bereits mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der
Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses
Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim
Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und
DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale auf
Nachfrage des Geldratgebers bestätigt.

 

Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb früher
kündigen als gedacht – und so die teuren Endmonate vermeiden, in
denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat früherem
Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro sparen.

Der BGH entschied im Januar über eine Klage der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den
Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale
Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der
Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden
einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung
ihres Anschlusses abschließen. Ein Urteil mit Signalwirkung: Die
Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für
alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur
Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus,
dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss
beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags
genutzt werden soll.  

„Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst mit
der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie meist
schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt man bei Finanztip. „Wer
einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung unterschreibt,
kann deshalb oft auch früher kündigen.“

Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden

Viele Internetverträge starten mit günstigen Einstiegspreisen,
später steigt die Grundgebühr dann deutlich. Wer früher wechseln
kann, vermeidet diese teuren letzten Vertragsmonate. Eine
Auswertung von Finanztip zu den 25 besten Internetangeboten auf
Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat früherem Anbieterwechsel
lassen sich im Schnitt rund 24 Euro sparen. Wer beispielsweise
drei Monate früher kündigen kann, spart dann etwa 72 Euro.
Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend
ist ein Vergleich der Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der
Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese
transparent ausweisen“.  

 

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20260320_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 20. März 2026“

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