Follow the Rechtsstaat Folge 162

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vor 1 Monat
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Beschreibung

vor 1 Monat
Der Fall „Schabowski“ des OVG Münster wandert zum
Bundesverwaltungsgericht! Das Verfahren dreht sich um den berühmten
Sprechzettel von Günther Schabowski zur Pressekonferenz vom
9.11.1989. Von wem hatte das Haus der Geschichte diesen Zettel
gekauft? Ein Journalist der BILD-Zeitung verklagte das Museum auf
Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 5 GG.
Das OVG Münster nahm einen solchen Anspruch an, unter Ablehnung und
Orientierung an den Versagungsgründen des IFG und des Art. 86
DSGVO. Nun geht das Haus der Geschichte in Revision. Ab Minute
(20:39) sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting über das
Entschließungspapier der Datenschutzkonferenz zum P20-Datenhaus,
einem Bund-Länder-Projekt zur IT-Infrastruktur der Polizei. In dem
Papier wird insbesondere das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage
der geplanten IT-Architektur bemängelt. Zum Schluss geht es ab
Minute (30:13) um das KI-Tool Microsoft Copilot. Eigentlich dürfte
Copilot auf keine als vertraulich gekennzeichneten Dateien
zugreifen; ein solcher Zugriff fand dennoch statt. Stefan und Niko
beleuchten die datenschutzrechtlichen Konsequenzen und landen
schließlich beim Stichwort der digitalen Souveränität.
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