Zwischen Kölsch und Kündigung - Alkohol am Arbeitsplatz an Karneval
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Alkohol, Rosenmontag und
arbeitsrechtlichen Risiken wissen sollten.
28 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Woche
Karneval gilt unter anderem im Rheinland als Ausnahmezustand – im
Arbeitsrecht jedoch nicht. In dieser Folge von „Kaffeerecht“ klären
wir, ob Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt ist, welche
Rolle das Direktionsrecht des Arbeitgebers spielt und wann aus
einem Glas Sekt eine Abmahnung oder sogar Kündigung werden kann.
Wir sprechen über betriebliche Übung, Gleichbehandlung, Rosenmontag
als Nicht-Feiertag und darüber, was gilt, wenn Alkoholkonsum
krankheitsbedingt ist. Außerdem werfen wir einen Blick auf ein
kurioses Urteil zur abgeschnittenen Krawatte an Weiberfastnacht –
und was es rechtlich bedeutet. Praxisnah, verständlich und mit
klaren Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Beschäftigte.
Arbeitsrecht jedoch nicht. In dieser Folge von „Kaffeerecht“ klären
wir, ob Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt ist, welche
Rolle das Direktionsrecht des Arbeitgebers spielt und wann aus
einem Glas Sekt eine Abmahnung oder sogar Kündigung werden kann.
Wir sprechen über betriebliche Übung, Gleichbehandlung, Rosenmontag
als Nicht-Feiertag und darüber, was gilt, wenn Alkoholkonsum
krankheitsbedingt ist. Außerdem werfen wir einen Blick auf ein
kurioses Urteil zur abgeschnittenen Krawatte an Weiberfastnacht –
und was es rechtlich bedeutet. Praxisnah, verständlich und mit
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