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Manchmal verläuft das Leben anders als man denkt: Plötzlich ist man
als Arbeitnehmerin krank. Dies wiederum kann nicht nur im
Privatleben, sondern auch im Job massive Auswirkungen haben. Denn
eigentlich gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz «ohne Arbeit kein
Lohn». Drohen also einem erkrankten Arbeitnehmer auch finanzielle
Sorgen? Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Das Schweizer
Obligationenrecht kennt für solche Fälle – wie auch bei Unfällen –
mit dem Artikel 324a OR einen gewissen Arbeitnehmerschutz. So wird
dem Arbeitnehmer für eine beschränkte Zeit der Lohn weiter
entrichtet. Dies ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und
nicht jeder Arbeitnehmer kann sich in jedem Fall darauf stützen.
Prof. Dr. Roger Rudolph und RA MLaw Milena Ragaz thematisieren im
Podcast «Arbeitsrecht Inside» den zentralen Artikel 324a OR und
zeigen auf, wann und wie ein verhinderter Arbeitnehmer Anspruch auf
eine Weiterzahlung seines Lohnes hat. Auch werden die Höhe und
Dauer der Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin beleuchtet. Die
Hosts geben Arbeitgeberinnen wie auch Arbeitnehmern Tipps, wie mit
solchen Situationen auf beiden Seiten bestmöglich umzugehen ist.
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„Lohnfortzahlung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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