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Beschreibung
vor 5 Monaten
Zunächst fassen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute
(…) anlässlich eines veröffentlichten Reformvorschlags des
EU-Thinktanks ELI, u.a. von Prof. Christiane Wendehorst, den
aktuellen Stand der Debatte rund um eine DSGVO-Reform zusammen.
Diese dreht sich unter anderem um das KI-Training, beinhaltet
allerdings auch grundlegende Kritik an dem Schutzkonzept der DSGVO.
Gefordert wird dabei eine stärkere Berücksichtigung des
risikobasierten Ansatzes. So wird nicht hinreichend darauf
abgestellt ,,Wer“ Daten zu welchem konkreten Zweck verarbeitet.
Auch das Konzept der Einwilligung wirkt dabei wie ein Relikt, es
fehlt an konkreten und rechtssicheren ,,roten“ und ,,grünen“ Linien
für eine Datenverarbeitung. Ab Minute (19:07) thematisieren Brink
und Härting den Bericht der Aufarbeitungskommission Nord der
katholischen Kirche zur sexuellen Gewalt. Inwiefern bremst der
Datenschutz die Missbrauchsaufarbeitung in den Nordbistümern? Einen
Blick auf Österreich werfen Härting und Brink ab Minute (29:13).
Das Österreichische Oberverwaltungsgericht (ÖBVwG v. 13.8.2025 Az.
W291 2272970-1/30E, W291 2272971-1/32E) bestätigte die
Rechtswidrigkeit des ,,Pay-or-Okay“-Modells im Onlineauftritt des
Standards. Aufgrund der Bündelung verschiedener Verarbeitungszwecke
ist die datenschutzrechtliche Einwilligung unzulässig.
(…) anlässlich eines veröffentlichten Reformvorschlags des
EU-Thinktanks ELI, u.a. von Prof. Christiane Wendehorst, den
aktuellen Stand der Debatte rund um eine DSGVO-Reform zusammen.
Diese dreht sich unter anderem um das KI-Training, beinhaltet
allerdings auch grundlegende Kritik an dem Schutzkonzept der DSGVO.
Gefordert wird dabei eine stärkere Berücksichtigung des
risikobasierten Ansatzes. So wird nicht hinreichend darauf
abgestellt ,,Wer“ Daten zu welchem konkreten Zweck verarbeitet.
Auch das Konzept der Einwilligung wirkt dabei wie ein Relikt, es
fehlt an konkreten und rechtssicheren ,,roten“ und ,,grünen“ Linien
für eine Datenverarbeitung. Ab Minute (19:07) thematisieren Brink
und Härting den Bericht der Aufarbeitungskommission Nord der
katholischen Kirche zur sexuellen Gewalt. Inwiefern bremst der
Datenschutz die Missbrauchsaufarbeitung in den Nordbistümern? Einen
Blick auf Österreich werfen Härting und Brink ab Minute (29:13).
Das Österreichische Oberverwaltungsgericht (ÖBVwG v. 13.8.2025 Az.
W291 2272970-1/30E, W291 2272971-1/32E) bestätigte die
Rechtswidrigkeit des ,,Pay-or-Okay“-Modells im Onlineauftritt des
Standards. Aufgrund der Bündelung verschiedener Verarbeitungszwecke
ist die datenschutzrechtliche Einwilligung unzulässig.
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