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Beschreibung
vor 1 Monat
In Episode 27 vom Data Navigator Podcast geht es um den Schutz von
Geschäftsgeheimnissen im Data Act. Unser Gast ist Dr. Max
Dregelies, Akademischer Rat und Habilitand an der Uni Trier am
Lehrstuhl von Prof. Dr. Benjamin Raue sowie Fellow am Institut für
Recht und Digitalisierung Trier (IRDT). Herr Dregelies hat sich aus
Sicht der Wissenschaft mit dem Geschäftsgeheimnisschutz
auseinandergesetzt und in der Sommerausgabe der GRUR einen Aufsatz
dazu veröffentlicht. Das war der Anlass für unser Gespräch in
dieser Folge des Data Navigator. Zunächst klären wir, wovor
Unternehmen überhaupt Angst haben im Zusammenhang mit Data Act und
Geschäftsgeheimnissen? Dann gehen wir im Detail darauf ein, was
überhaupt Geschäftsgeheimnisse sind. Dann schauen wir auf den
Schutzmechanismus des Art. 4 Abs. 6 Data Act und diskutieren,
welche Informationen überhaupt Schutz genießen. Herr Dregelies
erklärt, welche Maßnahmen der Hersteller vom Nutzer zum Schutz
seiner Geschäftsgeheimnisse verlangen kann. Schließlich sprechen
wir über die "Trade Secret Handbrake", die Notbremse, wenn
Geschäftsgeheimnisse nicht zuverlässig geschützt werden können.
Schließlich geht es um die absolute Weigerungsmöglichkeit, wenn mit
hoher Wahrscheinlichkeit schwere wirtschaftliche Schäden drohen.
All das hört sich nach schwerer juristischer Kost an, im Gespräch
erklärt unser Gast das Konzept aber sehr anschaulich und an
konkreten Beispielen.
Geschäftsgeheimnissen im Data Act. Unser Gast ist Dr. Max
Dregelies, Akademischer Rat und Habilitand an der Uni Trier am
Lehrstuhl von Prof. Dr. Benjamin Raue sowie Fellow am Institut für
Recht und Digitalisierung Trier (IRDT). Herr Dregelies hat sich aus
Sicht der Wissenschaft mit dem Geschäftsgeheimnisschutz
auseinandergesetzt und in der Sommerausgabe der GRUR einen Aufsatz
dazu veröffentlicht. Das war der Anlass für unser Gespräch in
dieser Folge des Data Navigator. Zunächst klären wir, wovor
Unternehmen überhaupt Angst haben im Zusammenhang mit Data Act und
Geschäftsgeheimnissen? Dann gehen wir im Detail darauf ein, was
überhaupt Geschäftsgeheimnisse sind. Dann schauen wir auf den
Schutzmechanismus des Art. 4 Abs. 6 Data Act und diskutieren,
welche Informationen überhaupt Schutz genießen. Herr Dregelies
erklärt, welche Maßnahmen der Hersteller vom Nutzer zum Schutz
seiner Geschäftsgeheimnisse verlangen kann. Schließlich sprechen
wir über die "Trade Secret Handbrake", die Notbremse, wenn
Geschäftsgeheimnisse nicht zuverlässig geschützt werden können.
Schließlich geht es um die absolute Weigerungsmöglichkeit, wenn mit
hoher Wahrscheinlichkeit schwere wirtschaftliche Schäden drohen.
All das hört sich nach schwerer juristischer Kost an, im Gespräch
erklärt unser Gast das Konzept aber sehr anschaulich und an
konkreten Beispielen.
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