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Beschreibung
vor 2 Monaten
Letzte Woche gab es Full House beim Deutschen Anwaltverein. Dort
stellten die schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte
Marit Hansen und der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte
Thomas Fuchs gemeinsam mit Markus Wünschelbaum den Bridge Blueprint
vor, unterstützt durch einen WakeUp-Call aus Brüssel von Leonardo
Cervera-Navas, dem Generalsekretär der EU-Datenschutzbehörde. Die
Botschaft des Bridge Blueprint ist einfach, hat jedoch Sprengkraft:
Wer den AI Act umsetze, handele zugleich DSGVO-konform. Niko
Härting spricht mit Markus Wünschelbaum über das Bridge Blueprint
und einige konkrete Brücken: - Datenminimierung: Wenn der AI Act
eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, kann der Grundsatz der Datenminimierung gewahrt werden
(Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). - Berechtigte Interessen: Wenn der AI
Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, kann die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
f DSGVO gerechtfertigt sein. - Sensitive Daten: Wenn der AI Act
eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, ist die Datenverarbeitung wegen eines "erheblichen
öffentlichen Interesses" nach Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO
gerechtfertigt sein. - Automatisierte Entscheidungen: Wenn der AI
Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, kann dies für eine Zulässigkeit automatisierte
Entscheidungen nach Art. 22 Abs. 2 lit. b DSGVO sprechen.
Nachlesen: https://lnkd.in/eY9VU293 PM des DAV:
https://lnkd.in/e4YerNZE
stellten die schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte
Marit Hansen und der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte
Thomas Fuchs gemeinsam mit Markus Wünschelbaum den Bridge Blueprint
vor, unterstützt durch einen WakeUp-Call aus Brüssel von Leonardo
Cervera-Navas, dem Generalsekretär der EU-Datenschutzbehörde. Die
Botschaft des Bridge Blueprint ist einfach, hat jedoch Sprengkraft:
Wer den AI Act umsetze, handele zugleich DSGVO-konform. Niko
Härting spricht mit Markus Wünschelbaum über das Bridge Blueprint
und einige konkrete Brücken: - Datenminimierung: Wenn der AI Act
eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, kann der Grundsatz der Datenminimierung gewahrt werden
(Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). - Berechtigte Interessen: Wenn der AI
Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, kann die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
f DSGVO gerechtfertigt sein. - Sensitive Daten: Wenn der AI Act
eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, ist die Datenverarbeitung wegen eines "erheblichen
öffentlichen Interesses" nach Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO
gerechtfertigt sein. - Automatisierte Entscheidungen: Wenn der AI
Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar
verlangt, kann dies für eine Zulässigkeit automatisierte
Entscheidungen nach Art. 22 Abs. 2 lit. b DSGVO sprechen.
Nachlesen: https://lnkd.in/eY9VU293 PM des DAV:
https://lnkd.in/e4YerNZE
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