Follow the Rechtsstaat Folge 135

Follow the Rechtsstaat Folge 135

2:0 für Meta
50 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten
Das OLG Schleswig (OLG Schleswig v. 12.08.2025 - 6 UKI 3/25) hat
einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eines
Verbraucherverbands gegen die Nutzung von Meta-KI-Trainingsdaten
mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt. Prof. Niko Härting und Dr.
Stefan Brink ordnen die Entscheidung ein. (01:11) Ab Minute (11:37)
nehmen Brink und Härting einen FAZ-Beitrag von Prof. Nettesheim zum
Anlass, um über das Wahlverfahren der Richterinnen und Richter zum
Bundesverfassungsgericht zu sprechen. Besonders zutreffend findet
Dr. Brink die Anregung zu einem transparenten und öffentlichen
Verfahren (Art. 33 Abs 2 GG). Auch Prof. Härting betrachtet die
intransparenten Absprachen im Hinterzimmer kritisch und wünscht
sich wieder mehr ,,Gesicht“ am Bundesverfassungsgericht. Last but
not least wird ab Minute (25:54) ein Urteil des VG Köln
thematisiert. (VG Köln v. 17.07.2025 - 13 K 1419/23) 2023
untersagte der damalige BfDI dem Bundespresseamt den Betrieb einer
Facebook-Fanpage. Kelber ging von einer gemeinsamen
Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO von Meta und dem
Bundespresseamt für einen unwirksamen Cookie-Banner aus. Das VG
Köln widersprach dieser Auffassung. Für den Cookie-Banner sei
ausschließlich Meta verantwortlich. Worin liegt der Unterschied zum
Fall ,,Wirtschaftsakademie“ (EuGH v. 5.6.2018 – C-210/16)?

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15