Follow the Rechtsstaat Folge 134

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Schindluder
33 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten
Querbeet geht es zunächst um eine Stellungnahme des DAV zum Einsatz
von KI in der Anwaltschaft, welche berufsrechtliche,
datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte erörtert. Prof.
Niko Härting erklärt die Motivation hinter dieser Stellungnahme. Ab
Minute (10:15) geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Dr.
Brink und Prof. Härting thematisieren ein Urteil des LG Berlin II
v. 17.06.2025 – 27 O 165/25, das drei Voraussetzungen normiert, die
zu einer reaktive Prüfpflicht bei Dauerpublikationen führen. Die
beiden Podcaster können auch Entscheidungen loben: Ab Minute
(20:09) sprechen Härting und Brink über eine Entscheidung des BAG
v. 20.2.2025 – 8 AZR 61/24, in der die Parteien über einen
Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen einer
verspäteten Auskunft stritten. Der Kläger befürchtete einen
Kontrollverlust und dass die Beklagte ,,Schindluder“ mit seinen
Daten treibe. Das BAG sah keine substantiierte Darlegung eines
immateriellen Schadens.

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