Follow the Rechtsstaat Folge 126

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Datenschutzwahnsinn!
38 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
KI-Alarm! Zunächst kommen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting
auf ChatGPT zu sprechen. Ein französisches Forschungsteam hat
untersucht, ob ein Chatbot oder ein chattender Mensch Testpersonen
besser von Meinungen abbringen kann. Mensch oder KI – wer ist
überzeugender? (00:43) Anschließend (06:24) wird eine erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 16.01.2025, Az. 1 BvR 1182/24)
zum Art. 5 Abs. 1 GG thematisiert. Gegenstand waren Vorwürfe einer
Mandantin gegenüber ihrem Anwalt. Die Strafgerichte hatten die
wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit verkannt und keine
hinreichende Grundrechtsabwägung vorgenommen. Ab Minute (17:35)
sprechen Dr. Brink und Prof. Härting über einen vermeintlichen
„Datenschutzwahnsinn“: Der Verband der Reservisten fordert vom
Bundesverteidigungsministerium die Herausgabe von Daten – das
Ministerium lehnt ab. Nun soll Datenschutz sogar die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gefährden. Was steckt hinter
dieser Aufregung? Zum Schluss (25:58) wird ein Urteil des
Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 8.5.2025 – 8 AZR 209/21) besprochen,
das den Maßstab für immaterielle Schäden nach Art. 82 DSGVO
behandelt. Konkret ging es um die Übermittlung von Mitarbeiterdaten
durch den US-Anbieter Workday in die USA. Das BAG stellte klar,
dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen
Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann. Steht die
Entscheidung in gerader Linie zur EuGH und BGH-Rechtsprechung zum
Art. 82 DSGVO?

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