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  4. Preview: Öffentliches Dienstrecht
Professoren, Lehrer und Polizisten: Sie alle sind meistens
öffentlich-rechtlich angestellt und unterstehen grundsätzlich nicht
dem Privatrecht. Damit gehören sie zu rund 10 Prozent der in der
Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. Die öffentlich-rechtliche
Anstellung nähert sich zwar immer mehr dem privatrechtlichen
Arbeitsverhältnis des Obligationenrechts an. Aber noch immer gibt
es zahlreiche Besonderheiten, die im Rahmen einer solchen
Anstellung zu beachten sind. So ist es manchmal bereits eine
Herausforderung, selbst herauszufinden, welchem «Personalrecht» man
denn untersteht. Derzeit gibt es geschätzt über 2000 Personalrechte
in der Schweiz. Kennzeichnend für das öffentliche Dienstrecht ist
vor allem, dass die Anstellung nicht mittels eines Vertrages,
sondern einer hoheitlichen Verfügung begründet wird. Bei
Streitigkeiten sind ausserdem meist Verwaltungsbehörden und nicht
die Zivilgerichte zuständig. Inwiefern spielt das eine Rolle? Auch
bei einer Entlassung eines Mitarbeiters gelten im öffentlichen
Dienstrecht spezielle Regeln. So muss das rechtliche Gehör des
Mitarbeiters stets gewährt werden und die Arbeitgeberin – also
letztlich der Staat – ist an die Grundrechte gebunden. Aber was
bedeutet das konkret und wie läuft eine solche Kündigung ab? Gibt
es sonst noch Regelungen, die beachtet werden müssen? Prof. Dr.
Roger Rudolph und MLaw Milena Ragaz diskutieren im Podcast
«Arbeitsrecht Inside» über die Besonderheiten der
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse und fokussieren sich auf
praktisch relevante Fragestellungen. Mehr Infos über Professor
Roger Rudolph gibt es hier:
https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html
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„Preview: Öffentliches Dienstrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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