Wirtschaftsnews vom 01. April 2025

Wirtschaftsnews vom 01. April 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 10 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland


 


Thema heute:   


 


BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten:
Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt
zurückfordern


 


Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von
Darlehen eine sogenannte
Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene
Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele
der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig.


Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer
empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig
zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge
überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check
der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie
Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen
haben.


 


BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen
möglich


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR
75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde
einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines
Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von
15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an -
mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass
die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen
Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der
BGH bestätigte nun dieses Urteil.


 


Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe
Entschädigungen


"Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt,
dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen
dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher
klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll
& Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die
Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen
missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck
erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits
eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen",
erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer
der Zinsbindung berechnet werden.


 


Welche Darlehensverträge sind betroffen?


Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele
Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen
Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und
Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen.
Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach
Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug
nehmen.


 


Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche
sichern!


Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung
gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer
dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31.
Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte.





 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250401_kvp.mp3

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