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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland

 

Thema heute:   

 

BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten:
Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern

 

Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine
sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene
Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele
der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher
Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder
es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem
kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können
Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf
Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben.

 

BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4.
Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)
Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der
vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine
Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen
musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits
das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln
der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und
Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil.

 

Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe
Entschädigungen

"Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken
nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn
die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und
verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll &
Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der
"Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich
verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne
für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für
verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf
die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet
werden.

 

Welche Darlehensverträge sind betroffen?

Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge
zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen
sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken,
Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in
ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der
"Restlaufzeit" Bezug nehmen.

 

Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern!

Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter
Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer
dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31.
Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte.

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20250401_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 01. April 2025“

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