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Weiterbildungen sind im Trend. Sowohl der Wunsch nach individueller
Entfaltung wie auch die fortschreitende Digitalisierung und die
damit verbundenen Veränderungen der Anforderungen auf dem
Arbeitsmarkt führen zu gut besuchten Lehrgängen. Aber gibt es ein
Recht auf Weiterbildung? Und falls ja – woraus leitet sich dieses
Recht ab? Kann eine Arbeitnehmerin auch zu einer Weiterbildung
verdonnert werden, die sie gar nicht absolvieren will? Hat die
Arbeitnehmerin also auch eine Pflicht, sich regelmässig
weiterzubilden? Fakt ist, dass das Thema «Weiterbildungen» im
Obligationenrecht sehr spärlich geregelt ist. Wichtig ist deshalb
auch eine gute Kenntnis der Rechtsprechung. Vor allem in Bezug auf
die Kosten stellen sich Fragen: Wie soll der finanzielle
Mehraufwand der Weiterbildung (Kurskosten, Anreise, Unterlagen
Bücher) getragen werden? Gibt es allenfalls eine bewährte
Aufteilung aus der Praxis? Und wie verhält es sich mit der
Lohnzahlung während der Weiterbildung? Sinnvoll ist es auch,
bereits im Vorfeld in einer sog. Rückzahlungsklausel zu regeln, wer
im Falle einer Kündigung die Kurskosten übernimmt. Im Podcast
«Arbeitsrecht Inside» klären wir zudem, was alles in einer
Weiterbildungsvereinbarung enthalten sein soll, wann und wie sie
abgeschlossen werden muss und wie sie erfolgreich umgesetzt werden
kann. #uzh #UniversitätZürich #Podcast #Arbeitsrecht
#Arbeitsrechtinside #Law #Weiterbildung
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„Weiterbildungen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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