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vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: LV 1871 stellt neue
Basisrente vor - jetzt auch mit Einmalbeitrag
Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871
profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende
jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung.
Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer
Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine
lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der
Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der
Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts
partizipieren.
Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab
3.000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444
Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar.
Kundinnen und Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da
jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus
bietet der Versicherer auch eine monatliche Beitragszahlung
an.
Basisrente in drei Varianten
"Der Einmalbeitrag bietet sich vor allem an, wenn man
beispielsweise eine größere Erbschaft, eine Abfindung, eine kurz
vor Renteneintritt fällige Lebensversicherung oder bei
Selbstständigen Geld aus einem größeren Auftrag für die private
Altersvorsorge nutzen will. Steuervorteile in Kombination mit
sinnvollen Produktfeatures wie unserer fondsgebundenen
Rentenphase, einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ),
einer Pflegeoption oder unserer eXtra-Rente machen die Basisrente
für Kunden und Geschäftspartner besonders attraktiv", sagt man
bei der LV 1871.
Abschließbar ist die neue Generation der Basisrente
je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten. Neu ist die
Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kundinnen
und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten
investiert bleiben. Nach wie vor im
Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit
klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer
Krankheit als Option beinhaltet. Darüber hinaus bietet die LV
1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption
bei Pflegebedürftigkeit. Bei allen Varianten kann der Rentenbezug
an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben
werden.
Altersvorsorge und Absicherung in
einem
Nachdenken sollten gerade Selbstständige und
Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei
Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat der
Versicherer auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
zur Basisrente angepasst.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250225_kvp.mp3
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