Wirtschaftsnews vom 12. November 2024

Wirtschaftsnews vom 12. November 2024

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland


 


Thema heute:    Versicherungen im
Todesfall: Was bleibt bestehen, was endet?


 


 


Es gibt bestimmte Dinge, die man gerne verdrängt und
dazu gehört alles, was mit dem Tod zu tun hat. Doch manchmal ist
es besser, zu wissen, was zu tun ist, wenn der Fall des Falles
eintritt und das ist oft überraschend.


Verstirbt ein Mensch, sehen sich Angehörige oft mit
einer Vielzahl von Formalitäten konfrontiert, die sie erledigen
müssen. Dazu gehört auch die Benachrichtigung von Versicherungen.
„Beim Tod einer geliebten Person ist es wichtig, den Versicherern
so schnell wie möglich Bescheid zu geben – besonders bei
Verträgen, die eine Todesfallleistung beinhalten. Außerdem
sollten Hinterbliebene beachten, dass nicht alle Versicherungen
mit dem Tod erlöschen – einige Verträge können weiterlaufen oder
gehen automatisch auf die Erben über“, sagt man beim Bund der
Versicherten e. V. (BdV). Insbesondere Versicherungen mit
Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge
Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen
Versicherungsbedingungen. Die erste Meldung kann unkompliziert
per E-Mail erfolgen; die erforderlichen Nachweise zum
Versicherungsfall lassen sich später nachreichen – am besten in
Form von Kopien, die per Einschreiben versendet werden. Die
benötigten Dokumente variieren je nach Art der
Versicherung.


„Es ist ratsam, alle möglicherweise erforderlichen
Unterlagen frühzeitig zu sammeln. Dazu zählen der Toten- und
Versicherungsschein, Geburts- und Sterbeurkunden sowie die
Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Sollte der
Verstorbene durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, ist
außerdem ein ärztlicher Bericht
erforderlich“.


 


Welche Versicherung endet, welche läuft
weiter?


Die verschiedenen Versicherungen sehen jeweils
unterschiedliche Regelungen vor. Nur bei der Krankenversicherung
gilt stets: Die Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod
des Versicherungsnehmers. Im Vertrag (mit)versicherte Personen
können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des
Versicherungsnehmers
fortsetzen.


 


•        Bei der
Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen
Versicherern noch zwei Monate nach dem Tod bestehen. Auf diese
Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des
Hausstandes gewährt. 


 


•        Bei der
Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz
bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. 


 


•        Die
Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses
über. Es entsteht kein außerordentliches
Kündigungsrecht. 


•        Und auch
die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos
über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht,
sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe
verkauft den Wagen.


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20241112_kvp.mp3

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15