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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland

 

Thema heute:    Versicherungen im Todesfall:
Was bleibt bestehen, was endet?

 

 

Es gibt bestimmte Dinge, die man gerne verdrängt und dazu
gehört alles, was mit dem Tod zu tun hat. Doch manchmal ist es
besser, zu wissen, was zu tun ist, wenn der Fall des Falles
eintritt und das ist oft überraschend.

Verstirbt ein Mensch, sehen sich Angehörige oft mit einer
Vielzahl von Formalitäten konfrontiert, die sie erledigen müssen.
Dazu gehört auch die Benachrichtigung von Versicherungen. „Beim
Tod einer geliebten Person ist es wichtig, den Versicherern so
schnell wie möglich Bescheid zu geben – besonders bei Verträgen,
die eine Todesfallleistung beinhalten. Außerdem sollten
Hinterbliebene beachten, dass nicht alle Versicherungen mit dem
Tod erlöschen – einige Verträge können weiterlaufen oder gehen
automatisch auf die Erben über“, sagt man beim Bund der
Versicherten e. V. (BdV). Insbesondere Versicherungen mit
Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge
Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen
Versicherungsbedingungen. Die erste Meldung kann unkompliziert
per E-Mail erfolgen; die erforderlichen Nachweise zum
Versicherungsfall lassen sich später nachreichen – am besten in
Form von Kopien, die per Einschreiben versendet werden. Die
benötigten Dokumente variieren je nach Art der
Versicherung.

„Es ist ratsam, alle möglicherweise erforderlichen Unterlagen
frühzeitig zu sammeln. Dazu zählen der Toten- und
Versicherungsschein, Geburts- und Sterbeurkunden sowie die
Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Sollte der
Verstorbene durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, ist
außerdem ein ärztlicher Bericht erforderlich“.

 

Welche Versicherung endet, welche läuft weiter?

Die verschiedenen Versicherungen sehen jeweils unterschiedliche
Regelungen vor. Nur bei der Krankenversicherung gilt stets: Die
Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des
Versicherungsnehmers. Im Vertrag (mit)versicherte Personen können
diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des
Versicherungsnehmers fortsetzen.

 

•        Bei der
Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen
Versicherern noch zwei Monate nach dem Tod bestehen. Auf diese
Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des
Hausstandes gewährt. 

 

•        Bei der
Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz
bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. 

 

•        Die
Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses
über. Es entsteht kein außerordentliches
Kündigungsrecht. 

•        Und auch die
Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über.
Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern
nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft
den Wagen.

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20241112_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 12. November 2024“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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