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Probezeit

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Arbeitsrecht Inside vor 1 Jahr
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Der Sinn und Zweck der Probezeit besteht primär darin, dass sich
die beiden Parteien – der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin –
gegenseitig besser kennenlernen können, bevor es dann wirklich
ernst wird. Sprich: In dieser Zeit ist eine Trennung einfacher
möglich als zu einem späteren Zeitpunkt. Um diese schnelle Trennung
zu ermöglichen, gibt es im Obligationenrecht (OR) besondere
Bestimmungen zur Probezeit, die sowohl von Arbeitgeberinnen wie
auch Arbeitnehmerinnen zu beachten sind. So beträgt beispielsweise
die Kündigungsfrist während der Probezeit gemäss Art. 335b Abs. 1
OR lediglich sieben Tage. Die Probezeit kann aber auch, falls
gemeinsam so gewollt, ganz wegbedungen werden. Bei einer
Verlängerung ist jedoch Vorsicht geboten, da das Gesetz hier
Grenzen setzt. Unsicherheiten rund um die Probezeit sind in der
Praxis keine Seltenheit. Dazu gehört beispielsweise schon die
Frage, wann die Probezeit denn überhaupt konkret beginnt – also ob
das Datum im Vertrag oder aber der effektive Arbeitsantritt gilt.
Im Weiteren stellen sich weitere grundsätzliche Fragen: Wie lange
ist die Maximaldauer einer Probezeit? Können mehrere Probezeiten
hintereinander vereinbart werden? Kann bei einem Funktionswechsel
innerhalb des gleichen Unternehmens allenfalls eine neue Probezeit
vereinbart werden? Ist es erlaubt, während der Probezeit Ferien zu
nehmen? Darf einer Arbeitnehmerin während der Probezeit ein
Konkurrenzverbot auferlegt werden? Darf der Lohn während der
Probezeit tiefer angesetzt werden als der effektive Lohn nachher?
Nebst all diesen spezifischen Fragen beschäftigt uns vor allem auch
das Thema «Probezeit und Kündigung». So stellt sich beispielsweise
die Frage, ob die Arbeitgeberin kündigen darf, wenn die
Arbeitnehmerin in der Probezeit krank wird, einen Unfall erleidet
oder schwanger wird. Im Podcast «Arbeitsrecht Inside» diskutieren
Prof. Dr. Roger Rudolph und MLaw Milena Ragaz über die relevanten
gesetzlichen Bestimmungen über die Probezeit und geben einfache und
verständliche Antworten. Mehr Infos über Professor Roger Rudolph
gibt es hier:
https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html
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„Probezeit“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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