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Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Inside vor 1 Jahr
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Grundsätzlich werden im Arbeitsrecht Verträge zwischen der
Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer geschlossen – es besteht ein
klassisches «Zwei-Parteien-Verhältnis». Nicht so beim sog.
«kollektiven Arbeitsrecht». Dort dreht sich alles um sog.
Gesamtarbeitsverträge (GAV), oder anders formuliert: Es wird ein
Vertrag zwischen Gewerkschaften auf der einen Seite und
Arbeitgeberverbänden oder Arbeitgebern auf der anderen Seite
geschlossen. Damit soll die Position des einzelnen Arbeitnehmenden
gestärkt werden, der sich nun kollektiv und gemeinsam mit der
Gewerkschaft für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen kann. Im
Obligationenrecht ist das kollektive Arbeitsrecht in Art. 356 ff.
OR geregelt. Relevant sind aus arbeitsrechtlicher Sicht vor allem
Mindestregelungen in Bezug auf die konkreten Arbeitsbedingungen wie
Lohn, Ferien oder Kündigungsschutz. Im Podcast «Arbeitsrecht
Inside» besprechen wir die wichtigsten Elemente eines GAVs anhand
eines konkreten Beispiels. Zudem beleuchten wir, für wen denn ein
Gesamtarbeitsvertrag überhaupt gilt und diskutieren über die
wichtigsten Punkte – und zwar aus Arbeitgeberinnen- und
Arbeitnehmersicht. Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es
hier:
https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html
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„Kollektives Arbeitsrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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