Wirtschaftsnews vom 27. September 2024

Wirtschaftsnews vom 27. September 2024

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland


 


Thema heute:    Scheidung: Was passiert
mit gemeinsamen Versicherungen?


 


 


15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt
hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem
Ehe-Aus sollten die gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft
und angepasst werden.


„Eine Scheidung oder die Aufhebung einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den
Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der
ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist
daher wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen
hin zu prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V.
(BdV).


Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer
Scheidung. Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen
wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet,
dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift
mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar
keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber
dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise
Rechnungen nicht empfangen und angemahnt
werden.


Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist:
Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und
bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel
ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können
Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete
Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der 
Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden.
Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie in
einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch
bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht.
Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus,
noch bevor die Scheidung vollzogen
ist.


 


Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch verheiratet
sind, trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung in
eine neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin der
Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin: Das
ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als ihre
Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das dokumentiert
der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für Noch-Ehefrau
B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag mitversichert
ist – sie verliert demnach ihren Versicherungsschutz, weiß davon
aber im Zweifel nichts. Denn mehrere Partner sind nicht
versicherbar. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht),
sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen
eigenen PHV-Vertrag kümmern. 


 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20240927_kvp.mp3

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