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Beschreibung
vor 5 Jahren
Prof. Dr. Josef Franz Lindner ist Inhaber des Lehrstuhls für
Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der
Universität Augsburg. In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um
den Störerbegriff im Infektionsschutzrecht und um die schwierigen
Grundrechtsfragen, die uns seit einem Jahr begleiten: „Ist ein
harter Lockdown nur deswegen notwendig, weil die Politik wirksame
Schutzmaßnahmen an entscheidender Stelle unterlässt? Wäre er
ansonsten nicht erforderlich, und ist er daher rechtswidrig?“
Lindner äußert sich enttäuscht über die Verzagtheit der
Verwaltungsgerichte, denen es nicht gelingt, aus dem Übermaßverbot
Maßstäbe zu entwickeln, die die Befugnisse der Exekutive zu
Grundrechtsbeschränkungen angemessen eingrenzen. Auf klärende Worte
aus Karlsruhe warten wir zudem seit fast einem Jahr vergeblich.
Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der
Universität Augsburg. In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um
den Störerbegriff im Infektionsschutzrecht und um die schwierigen
Grundrechtsfragen, die uns seit einem Jahr begleiten: „Ist ein
harter Lockdown nur deswegen notwendig, weil die Politik wirksame
Schutzmaßnahmen an entscheidender Stelle unterlässt? Wäre er
ansonsten nicht erforderlich, und ist er daher rechtswidrig?“
Lindner äußert sich enttäuscht über die Verzagtheit der
Verwaltungsgerichte, denen es nicht gelingt, aus dem Übermaßverbot
Maßstäbe zu entwickeln, die die Befugnisse der Exekutive zu
Grundrechtsbeschränkungen angemessen eingrenzen. Auf klärende Worte
aus Karlsruhe warten wir zudem seit fast einem Jahr vergeblich.
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