Corona im Rechtsstaat Folge 64

Corona im Rechtsstaat Folge 64

Niko Härting im Gespräch mit Johannes Fechner
21 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Schon in Folge 33 unterhielt sich Niko Härting im Oktober 2020 mit
dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion über
sozialdemokratische Politik unter den Bedingungen von Corona.
Damals wirkte die SPD maßgeblich daran mit, dass das
Infektionsschutzgesetz IfSG) nachgebessert und um § 28a IfSG
ergänzt wird. In der neuen Folge geht es um die nächste
Nachbesserung, die Ende August ansteht. Johannes Fechner setzt sich
dafür ein, dass die „Inzidenz“ nicht mehr eine starre Bezugsgröße
für Corona-Maßnahmen ist und § 28a IfSG entsprechend geändert wird.
Sozialdemokratische Corona-Politik orientiere sich an den
Grundrechten, die eine Abkehr von einer Politik nach Inzidenzwerten
erfordern. Für die Zeit nach der Bundestagswahl wünscht sich
Johannes Fechner einen Gesundheitsminister, der auch einmal an
einer Kamera vorbeilaufen kann. Wer dies sein könnte, verrät
Fechner nicht. Fechner hält es zudem für wünschenswert, dass mehr
Juristinnen und Juristen in das Parlament einziehen. Dass die
Bundekanzlerin nach Presseberichten die treibende Kraft war, am
vergangenen Dienstag erneut einen Beschluss zu fassen, der einen
Inzidenzwert festschreibt („Testpflicht ab 35“), führt Fechner auf
den mangelnden Einfluss von Juristinnen und Juristen im
Bundeskanzleramt zurück. Anders als die meisten seiner Vorgänger
ist Kanzleramtschef Helge Braun kein Jurist, sondern Mediziner.

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