Follow the Rechtsstaat Folge 8

Follow the Rechtsstaat Folge 8

im Gespräch mit Michael Kubiciel: Entkriminalisierung Containern, Cannabis, Schwarzfahren
41 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Michael Kubiciel ist Professor für deutsches, europäisches und
internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und
Medizinstrafrecht an der Universität Augsburg. Er unterhält sich
mit Max Adamek und Niko Härting über die Strafrechtspolitik der
„Ampel“, die sich deutlich von der Politik der (schwarz-roten)
Vorgängerregierungen unterscheidet. Insbesondere in der Amtszeit
des Bundesjustizministers Heiko Maas (2013 bis 2017) wurden immer
wieder neue Strafnormen geschaffen, bestehende Straftatbestände
verschärft und „Strafbarkeitslücken“ geschlossen. Dies begründete
man gerne mit der Symbolkraft von Strafgesetzen. Man wollte
„Zeichen“ setzen, dass die Gesellschaft bestimmte Handlungen
missbilligt. Die „Ampel“ beschreitet einen gegenläufigen Weg und
setzt auf Entkriminalisierung und auf eine evidenzbasierte
Strafrechtspolitik. Michael Kubiciel erläutert die
unterschiedlichen Denkschulen, spricht über Strafzwecke sowie über
verschiedene Leitlinien und Ansätze der Kriminalpolitik. Er betont,
dass es durchaus vertretbar ist, das Strafrecht als Instrument der
gesellschaftlichen Missbilligung einzusetzen. Im zweiten Teil des
Podcasts geht es um konkrete Vorhaben der Bundesregierung, über die
Max Adamek und Niko Härting auch bereits mit Canan Bayram
(Bündnis90/Die Grünen) und Günter Krings (CDU/CSU) in den Folgen 5
und 6 von „Follow the Rechtsstaat“ sprachen. Die von
Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Reform der
Ersatzfreiheitstrafen hält Michael Kubiciel für begrüßenswert.
Kritisch steht Kubiciel dagegen Überlegungen einer
Entkriminalisierung des „Containerns“ gegenüber. Auch die
Überlegungen zu einer Legalisierung von Cannabis sind nach
Kubiciels Überzeugung noch nicht hinreichend ausgereift, da die
Gefahren den Cannabiskonsums für Jugendliche unbestritten sind.
Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sei in jeder Hinsicht
erwägenswert. Kubiciel ist jedoch skeptisch, ob es mit einer bloßen
Umwandlung in einen Bußgeldtatbestand getan ist, da vielen der
Betroffenen die Mittel fehlen, ein Bußgeld aufzubringen.

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