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Prof. Dr. RA Ralf Höcker (LL.M.) gilt als Deutschlands
„gefürchtetster Medienanwalt“ (NZZ). Höcker hat im Laufe seiner
Karriere mit prominenten sowie kontroversen Mandanten oft für
bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Unter anderem vertrat seine
Kanzlei Papst Benedikt, das niederländische Königspaar, Heidi Klum
und Joerg Kachelmann aber auch Cum-Ex-Betrüger und die AfD. Er ist
Gründungspartner der Höcker Rechtsanwälte PartGmbB. Nebenher
doziert Höcker als Honorarprofessor an der Cologne Business School
und ist Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Medienrecht. Mit
Max Adamek spricht er über seine Mandate. Eingangs legt Höcker
seine Sicht auf die Geschehnisse rund um den Fall der
österreichischen Band „Lauwarm“ dar, deren laufender Auftritt vom
Veranstalter abgebrochen wurde, weil die Rasta-Locken der
Bandmitglieder einer Handvoll Aktivisten negativ aufstießen. Weiter
besprechen Adamek und Höcker den Vernichtungswillen, mit dem
Aktivisten der Cancel Culture oft vorgehen, und warum das mit
Toleranz nichts mehr zu tun hat. Der Idee, dass es moralisch
geboten sein könnte, die Gefühle der Rezipienten von „offensive
speech“ durch eine Zensur kontroverser Aussagen zu schützen, kann
Höcker nichts abgewinnen. Höcker berichtet zudem von seiner
Vertretung des türkischen Präsidenten in Angelegenheiten, die auf
das berühmte „Schmäh-Gedicht“ von Jan Böhmermann folgten.
Eindrucksvoll erläutert Höcker, dass es für ihn unverständlich sei,
warum so viele Rechtsanwälte dem türkischen Präsidenten anwaltliche
Vertretung verwehren möchten: es könne nicht sein, dass gerade der
Mann, der in seinem eigenen Land die Rechtsstaatlichkeit abschafft,
in Deutschland mangels Anwalts gar nicht erst Zugang zum
Rechtsstaat erhält. Höcker befürwortet – zum Staunen Adameks – gar
eine Pflicht für Anwälte auch im Zivil- oder Verwaltungsrecht jedes
Mandat anzunehmen. Jeder habe das Recht auf anwaltliche Vertretung,
um seine Rechte adäquat durchsetzen zu können. Ferner erklärt
Höcker, dass es aus seiner Sicht keineswegs widersprüchlich,
sondern für Anwälte normal, ist, sowohl etwa die
Meinungsäußerungsfreiheit seiner Mandanten zu verteidigen als auch
umgekehrt im Rahmen des s.g. Reputationsmanagements seiner
Mandanten gegen Pressearbeit gerichtlich vorzugehen. Dies
jedenfalls dann, wenn Journalisten Grenzen geltenden Rechts
übertreten.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 12“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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