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Beschreibung
vor 3 Jahren
In dieser Folge sprechen Max Adamek und Niko Härting über drei neue
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen
Gerichtshofs: · Darf ein öffentlich-rechtlicher Sender Kommentare
auf seinen Facebook-Seiten beliebig löschen? Nein, meint das
Bundesverwaltungsgericht, erlaubt dem MDR jedoch das Löschen von
Kommentaren „ohne Sendungsbezug“. · Muss ein Justizprüfungsamt dem
Prüfling kostenlos Kopien aller Klausuren und Prüfervermerke zur
Verfügung stellen? Ja, meint das Bundesverwaltungsgericht und
begründet dies mit Art. 15 Abs. 3 DSGVO, ohne die grundsätzliche
Frage zu klären, wie weit das Datenschutzrecht ein „Recht auf
Kopie“ gewährt. · Muss Google den Wahrheitsgehalt von Artikeln
prüfen, die sich in Ergebnissen der Google-Suche finden, wenn sich
Betroffene beschweren? Nein, meint der Europäische Gerichtshof und
rudert beim „Recht auf Vergessen“ deutlich zurück. Google wird dies
freuen.
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen
Gerichtshofs: · Darf ein öffentlich-rechtlicher Sender Kommentare
auf seinen Facebook-Seiten beliebig löschen? Nein, meint das
Bundesverwaltungsgericht, erlaubt dem MDR jedoch das Löschen von
Kommentaren „ohne Sendungsbezug“. · Muss ein Justizprüfungsamt dem
Prüfling kostenlos Kopien aller Klausuren und Prüfervermerke zur
Verfügung stellen? Ja, meint das Bundesverwaltungsgericht und
begründet dies mit Art. 15 Abs. 3 DSGVO, ohne die grundsätzliche
Frage zu klären, wie weit das Datenschutzrecht ein „Recht auf
Kopie“ gewährt. · Muss Google den Wahrheitsgehalt von Artikeln
prüfen, die sich in Ergebnissen der Google-Suche finden, wenn sich
Betroffene beschweren? Nein, meint der Europäische Gerichtshof und
rudert beim „Recht auf Vergessen“ deutlich zurück. Google wird dies
freuen.
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