BGE 142 I 49 - Kopftuchverbot
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Beschreibung
vor 5 Jahren
In den Schulen in St. Margrethen sind Kopfbedeckungen jeglicher
Art während des Unterrichts untersagt. Nach den Sommerferien
erscheint eine Schülerin der 6. Primarklasse mit einem Kopftuch
in der Schule. Der Schulrat hält per Verfügung fest, dass für die
Schülerin keine Ausnahme vom Kopfbedeckungsverbot gemacht wird.
Die Eltern des Mädchens fechten die Verfügung an. Der
Kopftuchstreit gelangt schliesslich vor Bundesgericht.
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