BGE 103 IV 192 - Gurtenobligatorium

BGE 103 IV 192 - Gurtenobligatorium

13 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Januar 1976: Obwohl die Schutzwirkung von getragenen
Sicherheitsgurten wissenschaftlich unumstritten ist, gurtet sich
nur eine Minderheit der Bevölkerung an. Um die Zahl der
Verletzten und tödlich Verunglückten bei Verkehrsunfällen zu
reduzieren, führt der Bundesrat per Verordnung die
Gurtentragpflicht ein. Die "Vereinigung gegen technokratische
Missbräuche" will sich das Gurtenobligatorium nicht gefallen
lassen. Ihr Sekretär, der Walliser Jean-Pierre Favre, provoziert
eine Busse und ficht die Gurtentragpflicht vor Bundesgericht an.

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