BGE 138 IV 13 - Nacktwandern

BGE 138 IV 13 - Nacktwandern

vor 4 Jahren
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Beschreibung

vor 4 Jahren

Sonntagnachmittag 11. Oktober 2009: Der 45-jährige Peter wandert
bei schönem Wetter nackt in einem Naherholungsgebiet in der Nähe
von Herisau. Eine Passantin stellt ihn zur Rede und erstattet
Strafanzeige. Peter wird in der Folge wegen grober Verletzung von
Sitte und Anstand zu einer Busse von CHF 100 verurteilt. Der Fall
landet schliesslich vor Bundesgericht.
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