BGE 128 I 295 - Tabakwerbeverbot
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Am 28. November 1993 scheitert bereits zum zweiten Mal eine
Volksinitiative, die ein totales Werbeverbot für Tabakwaren in
der Schweiz einführen wollte. Rund sieben Jahre später erlässt
der Kanton Genf zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ein
Gesetz über die Werbung, welches die Plakatwerbung für Tabak
verbietet. Die Tabakindustrie sieht im Werbeverbot eine
Verletzung der Wirtschaftsfreiheit und verlangt vor
Bundesgericht, dass die neue Genfer Gesetzesbestimmung aufgehoben
wird. Der Bundesgerichtsentscheid zum Genfer Gesetz über die
Werbung hat weitreichende Folgen für die Tabakwerbung in der
Schweiz.
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